Wer darf eine Masterarbeit im Unternehmen betreuen?
Das Prüfungsamt gibt vor, welche Dozenten eine Masterarbeit betreuen dürfen. In der Regel müssen diese einen akademischen Abschluss vorweisen, der höher ist als der von Ihnen angestrebte. Diese Voraussetzungen sind hochschulintern geregelt und können beim Prüfungsamt in Erfahrung gebracht werden.
Wer darf Masterarbeit prüfen?
Zu den Hochschullehrenden gehören auch Juniorprofessuren, Außerplanmäßige Professuren, Vertretungsprofessuren, Honorarprofessuren, Gastprofessuren sowie habilitierte Mitglieder (Privatdozent/innen) der Universität. Diese genannten können in allen Prüfungsbereichen ihres Fachgebiets prüfen.
Was bekommt man für eine Masterarbeit?
Im Durchschnitt beträgt die Masterarbeit Vergütung vom Unternehmen zwischen 500 € und 1.300 € pro Monat. Natürlich sollte das Gehalt nicht die wichtigste Rolle bei der Wahl deines Unternehmens spielen.
Was ist eine externe Abschlussarbeit?
Bei einer externen Abschlussarbeit gibt es in der Regel bestimmte Vorschriften, die die Bearbeitung der Arbeit regeln. Solche einschränkenden Bedingungen gibt es z. B. in den Regelungen des Unternehmens, aber auch auf der Universitätsseite.
Was verdient man während der Bachelorarbeit?
Du arbeitest an einem Projekt, das auch für das Unternehmen von Relevanz ist und wirst für deine Arbeit vergütet. In der Regel zahlen Unternehmen durchschnittlich 700 bis 900 Euro pro Monat für deine Tätigkeit, je nachdem, in welcher Branche du tätig bist und was du an Vorwissen und Erfahrung mitbringst.
Wann sollte man mit der Bachelorarbeit anfangen?
Am besten kümmerst Du Dich darum so früh wie möglich, damit Du während der Bearbeitungszeit nicht in Zeitnot gerätst. Im Normalfall kannst Du für die Zeitplanung Deiner Bachelorarbeit ca. drei Monate kalkulieren, wobei diese Spanne je nach Uni etwas variieren kann.
Wann muss man eine Bachelorarbeit anmelden?
In der Regel wird die Bachelorarbeit zu Beginn des sechsten Semesters angemeldet. Welche Leistungen Sie zuvor erbracht haben müssen, entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung (§14 Abs. 4). Die Anmeldung nehmen Sie im Prüfungsamt mittels des dort bereitgestellten Formulars vor.