Was ist eine städtische Wohnung?
eine Wohnung, die an einem ungefährlichen Ort steht und die eine hinreichend geeignete und dauerhafte Baustruktur aufweist, um die Bewohner vor extremen klimatischen Bedingungen zu schützen, also vor Regen, Hitze, Kälte und Feuchtigkeit“.
Was gibt es für Wohnungsbaugesellschaften in Berlin?
Sechs Unternehmen für Berlin Rund 323.000 landeseigene Wohnungen gibt es in Berlin. Verwaltet und vermietet werden sie von sechs Gesellschaften: degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, STADT UND LAND und WBM. Ihr Eigentümer und Gesellschafter ist das Land Berlin.
Wo bekomme ich einen WBS in Berlin?
Zuständige Behörden Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden. Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.
Wie haftet man bei einer Genossenschaft?
Die eG haftet gegenüber Gläubigern mit ihrem Vermögen, die Genossenschaftsmitglieder haften nicht persönlich, sofern in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wurde. Dann gilt: Jedes einzelne Mitglied haftet nur in Höhe seiner Genossenschaftsanteile.
Was sind Mitglieder einer Genossenschaft?
In der Genossenschaft schließen sich natürliche oder juristische Personen zusammen, die ein gemeinsames Ziel haben und wirtschaftlich tätig werden wollen. Im Rahmen ihrer Kooperation können sie Leistungen anbieten, die das einzelne Mitglied alleine nicht oder nur unter großem Aufwand erbringen kann.
Welche Rechte haben Mitglieder einer Genossenschaft?
e) Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder haben die Einlagen an die eingetragene Genossenschaft zu leisten. Ihre Haftung ist grundsätzlich auf die Geschäftsanteile beschränkt, die Satzung kann aber für den Fall der Insolvenz der Genossenschaft eine Nachschusspflicht vorsehen.
Wer entscheidet in einer Genossenschaft?
Die Generalversammlung ist das Organ, in dem die Mitglieder gemeinsam über die grundsätzlichen Angelegenheiten Ihrer Genossenschaft entscheiden.
Wer kontrolliert die Genossenschaft?
Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Soweit ein Aufsichtsrat besteht (fakultativ, bei kleineren Genossenschaften übernimmt diese Aufgabe die Generalversammlung) überwacht dieser die Tätigkeit des Vorstandes. Die Generalversammlung ist oberstes Willensbildungsorgan der Genossenschaft.