Kann man die Aussage vor Gericht verweigern?

Kann man die Aussage vor Gericht verweigern?

Wenn Zeuginnen oder Zeugen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen, müssen sie die Wahrheit sagen und dürfen auch nichts weglassen. In bestimmten Fällen ist es Zeuginnen und Zeugen aber erlaubt, die Aussage zu verweigern; sie müssen dann also gar nichts sagen.

Wann muss man vor Gericht aussagen?

Muss ich als Zeuge aussagen? Nach dem Gesetz sind Sie als Zeuge/in verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Sie dürfen also nicht einfach wegbleiben. Auch wenn Sie glauben, nichts oder nichts Wichtiges zu dem Vorfall aussagen zu können, müssen Sie als Zeuge zu dem Ihnen vom Gericht mitgeteilten Termin kommen.

Kann ein Strafbefehl geändert werden?

Lassen Sie den Strafbefehl auf sich beruhen und gehen dagegen nicht vor, wird er rechtskräftig und kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Das gilt selbst für den Fall, dass Sie unschuldig sind oder gegen Sie eine unangemessene Strafe verhängt wurde.

Wann gibt es einen Strafbefehl?

Der Erlass eines Strafbefehls kommt nur bei kleineren Straftaten in Betracht, weil das Gesetz durch Strafbefehl keine höheren Strafen als Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätzen) oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zulässt, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird und der Angeklagte einen Anwalt hat.

Was kann man gegen einen Strafbefehl tun?

Nachdem der Strafbefehl an Sie zugestellt wurde, haben Sie die Möglichkeit, gegen diesen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Den Einspruch können Sie entweder schriftlich einreichen oder Sie gehen persönlich zum Gericht und legen mündlich bei der Geschäftsstelle Einspruch ein.

Wie viel kostet Gerichtskosten?

Auszug aus der Tabelle für Gerichtsgebühren

Streitwert bis Einfache Gebühr 1,0 Gebührensatz 2,0
500 Euro 38,00 Euro 76,00 Euro
1.000 Euro 58,00 Euro 116,00 Euro
2.000 Euro 98,00 Euro 196,00 Euro
5.000 Euro 161,00 Euro 322,00 Euro

Wer zahlt bei einer Klage die Gerichtskosten?

Wurde Ihrer Klage vollständig stattgegeben, muss der unterlegene Beklagte die Kosten des Verfahrens bezahlen. Und das kann ganz schön ins Geld gehen. Er muss nämlich nicht nur die Gerichtsgebühren zahlen. Dazu kommen gegebenenfalls Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten und andere Auslagen.

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