FAQ

Wie Arbeitgeber ueber nebengewerbe informieren?

Wie Arbeitgeber über nebengewerbe informieren?

Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitnehmer nicht, den Arbeitgeber über sein Nebengewerbe zu informieren. Vielmehr regelt Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) eine freie Berufswahl.

Kann mir mein Chef ein nebengewerbe verbieten?

Grundsätzlich ja. „Es gibt kein Gesetz, das Nebentätigkeiten verbietet“, sagt Roland Klein, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern Nebenjobs also nicht pauschal verbieten. Allerdings ist nicht jede Nebentätigkeit zulässig und manche Nebenjobs können vom Arbeitgeber untersagt werden.

Wann darf ein Arbeitgeber einen Nebenjob verbieten?

Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann.

Wie meldet man einen Nebenjob an?

Privathaushalte melden diese mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Das ist ein einseitiges Formular, das der Arbeitgeber im Privathaushalt ausfüllt. Auch alle Änderungen und die Abmeldung des Minijobbers erfolgen mit dem Haushaltsscheck. Alles Weitere erledigt die Minijob-Zentrale.

Wann werden Gewinne realisiert?

Als realisiert gilt ein Erlös, Ertrag oder Gewinn nach herrschender Meinung der Fachliteratur erst, wenn eine Lieferung beim Gefahrenübergang vollzogen oder eine Leistung erbracht wurde. Das Realisationsprinzip bestimmt mithin, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt ein Ertrag entstanden ist.

Werden Forderungen abgezinst?

Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr müssen steuerlich auf den Barwert abgezinst werden; dazu wird ein Zinssatz von 5,5 % verwendet. Verliert die Forderung jedoch auf Dauer an Wert, etwa infolge der Insolvenz eines Kunden, so ist sie abzuschreiben.

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