Kann ein P-Konto einen Dispo haben?
Nein. P-Konten führst Du ausschließlich im Guthabenbereich. Dispo und Überziehungskredit werden nicht bewilligt. Sofern Du auf Deinem normalen Girokonto einen Dispo hattest, wird die Bank den Dispo fristgerecht kündigen.
Welche Banken sind verpflichtet ein P-Konto zu eröffnen?
§ 850k ZPO sieht die Verpflichtung der Banken und Sparkassen vor, auf Verlangen des Kunden jederzeit ein P-Konto einzurichten. Die Möglichkeit, sich diesem Wunsch zu erwehren oder ihn abzulehnen besteht nun gerade nicht (der einzig mögliche Ablehnungsgrund ist, dass Sie bereits anderswo ein P-Konto führen).
Ist eine Doppelpfändung erlaubt?
Von einer echten Doppelpfändung spricht man, wenn durch einen Anspruch derselbe Pfändungsgegenstand zweimal von einem Gläubiger gepfändet wird. Dies ist verboten.
Welches Konto ist nicht pfändbar?
Der einzige Schutz gegen eine Pfändung ist das P-Konto, das von den Banken angeboten wird. Das P-Konto wird mit einem Grundfreibetrag ausgestattet, in dem der Gläubiger keine Pfändung vornehmen darf.
Wer hat Vorrang bei Pfändung?
Bei der Lohnpfändung gilt „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Sollten also mehrere Gläubiger bei Ihnen anklopfen, müssen Sie zuerst an denjenigen zahlen, dessen Pfändung Sie zuerst erhalten haben. Erst wenn seine Forderung vollständig mit Zinsen und Vollstreckungskosten bezahlt ist, zahlen Sie an den Nächsten.
Ist eine Unterhaltspfändung vorrangig?
Unterhaltspfändung hat Vorrang? Die Lohnpfändung bei Unterhaltszahlungen ist nicht unbedingt vorrangig gegenüber anderen Pfändungen, sie lässt sich im Regelfall lediglich leichter durchsetzen. Grundsätzlich ist die Unterhaltspfändung allerdings nicht vorrangig gegenüber der gewöhnlichen Pfändung.
Was geht vor Abtretung oder Pfändung?
Eine zu Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses bereits wirksame oder neu zuerst erfolgte Abtretung geht einer erst anschließend, also während des neuen Arbeitsverhältnisses vorgenommenen Pfändung daher auch dann vor, wenn der pfändende Gläubiger schon während des aufgelösten früheren Arbeitsverhältnisses wirksam …