Was ist PEG Versorgung?
Die PEG (Perkutane endoskopische Gastrostomie) Magensonde ist eine in der Intensivpflege häufig genutzte Sonde, die bei langfristiger künstlicher Ernährung eingesetzt wird. Im Gegensatz zur nasalen Magensonde stellt die PEG-Sonde eine direkte Verbindung vom Magen zur Bauchdecke her.
Wann benötigt man eine Magensonde?
Häufig sind Patienten nicht mehr in der Lage, Nahrung selbstständig aufzunehmen oder zu schlucken. Sobald sie einer solchen künstlichen Ernährung grundsätzlich zugestimmt haben, benötigen Patienten daher in folgenden Fällen eine Magensonde: Nach Schlaganfall. Bei Schluckstörungen aufgrund von Nervenschäden oder Krebs.
Wo liegt die PEG?
Die perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) ist ein endoskopisch angelegter künstlicher Zugang von außen durch die Bauchdecke in den Magen oder – bei einer perkutanen endoskopischen Jejunostomie (PEJ) – in den Dünndarm. Durch diesen Zugang kann ein elastischer Kunststoffschlauch gelegt werden.
Warum kein Früchtetee bei PEG?
Nach jeder Nahrungsgabe muss die enterale oder die perkutane enterale Gastrostomie (PEG-)Sonde mit sauberem Trinkwasser durchgespült werden, um eine Verstopfung der Sonde zu verhindern. Früchtetee und schwarzer Tee führen zur Ausflockung von Nahrungsresten und sollten daher nicht verwendet werden.
Wie verabreicht man Sondenkost?
Die Sondennahrung wird durch einen Verbindungsschlauch aus dem Nahrungsbehälter (Flasche oder Beutel) in die Sonde und somit in den Magen oder Dünndarm befördert. Die Nahrung wird entweder per Schwerkraft oder über eine Ernährungspumpe verabreicht.
Welche festen Medikamente kann man zerteilen?
Teilbar? Die Schnellübersicht!
| Arzneimittel | Teilbar? | Anmerkung |
|---|---|---|
| Tabletten – rasch zerfallend | ja | |
| Filmtabletten – wasserlöslich | ja | Beachten Sie die Eigenschaften der Wirkstoffe (z.B. Lichtempfindlichkeit, bitteren Geschmack) |
| Filmtabletten – magensaftresistent | nein | |
| Filmtabletten – retardiert | nein |
Wie kann man Tabletten zerkleinern?
Grundsätzlich gilt: Tabletten dürfen Sie immer dann mit gutem Gewissen zerkleinern, wenn im Beipackzettel steht, das es unbedenklich ist. Finden Sie im Beipackzettel keine Angaben dazu, ist Vorsicht geboten. Denn bei manchen Arzneimitteln birgt das Zerkleinern Gefahren.