Warum Rechnung ausstellen?
Wenn ein Unternehmer eine Leistung an eine Privatperson ausführt, zum Beispiel indem er Möbel in einen Privathaushalt liefert, dann darf er Rechnungen ausstellen. Führt ein Unternehmer allerdings eine Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen aus, dann muss er eine Rechnung ausstellen.
Wie Rechnung ausstellen?
Diese Angaben gehören auf deine Rechnungen
- Vollständiger Name und Anschrift des Ausstellers.
- Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers.
- Fortlaufende Rechnungsnummer.
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers.
- Ausstellungsdatum der Rechnung.
- Menge und Art des ausgelieferten Produkts bzw.
Wie stellt man eine Rechnung aus Muster?
Rechnung richtig schreiben: Muster und Tipps
- Vollständiger Name des Unternehmens und ggf.
- Anschrift des Unternehmens.
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen die persönliche Steuernummer.
- Rechnungsdatum.
- Fortlaufende Rechnungsnummer.
- Name und Menge der Ware oder Dienstleistung.
Was kommt in eine Rechnung?
Die 10 Bestandteile einer Rechnung
- Der vollständige Name sowie die Anschrift des Unternehmens (Rechnungsadresse)
- Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)
- Der vollständige Name sowie die Anschrift des Kunden.
- Das Ausstellungsdatum/Rechnungsdatum.
- Die Rechnungsnummer.
- Der Zeitpunkt der Lieferung/Leistung.
Bin ich umsatzsteuerpflichtig?
Umsatzsteuerpflichtig sind „die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt” – so steht es in § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Wer also selbstständig tätig ist und für seine Leistungen oder Lieferungen Geld verlangt, muss dafür Umsatzsteuer berechnen.
Wann darf ich keine Umsatzsteuer berechnen?
Die Umsatzsteuerbefreiung bei Kleinunternehmern Die ausschlaggebende Gesetzesgrundlage ist § 19 Abs. 1 UStG. Dort wurde festgelegt: Kleinunternehmer, deren Umsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein wird, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
Wann beginnt die unternehmereigenschaft?
Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden. Damit gehören auch schon Vorbereitungshandlungen zu den unternehmerischen Tätigkeiten.