Welcher Artikel im Grundgesetz regelt das Recht auf freie Meinungsäußerung?
Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Was sagt das Grundgesetz zur Meinungsfreiheit?
5 Absatz 1 GG garantiert die Meinungsfreiheit. Dieses Grundrecht schützt die Freiheit, Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten.
Wo hört die Meinungsfreiheit auf?
Die Meinungsfreiheit ist einer der Kernpunkte der Menschenrechte. Und in Zeiten, in denen der Notstand ausgerufen wurde oder Krieg herrscht, darf die Regierung die freie Meinungsäußerung der Bevölkerung einschränken. Man darf auch nicht andere Menschen anschwärzen und Lügen über sie verbreiten.
Wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit?
5 Abs. 2 GG regelt die Grenzen (Schranken) der Meinungsfreiheit: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Warum wollen alle aus der DDR fliehen?
Besonders in der ersten Hälfte des Jahres 1961 flohen immer mehr Menschen, weil sie befürchteten, dass die DDR-Regierung die Grenze nach West-Berlin schließen könnte. In einem Notauf- nahmelager in Berlin-Marienfelde wurden die Flüchtenden aufgenommen. Dort war es sehr voll.
Wann waren in der DDR Sommerferien?
Üblicherweise während der Monate Juli und August dauerten die Sommerferien in der DDR mindestenst acht Wochen. Der Beginn der grossen Ferien war nach der Zeugnisausgabe am letzten Schultag des vergangenen Schuljahres.
Was sind FDGB Heime?
Der FDGB-Feriendienst war eine Einrichtung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) in der DDR. Es gab in der DDR nicht die Entwicklung zur Pauschalreise ins europäische Ausland sowie in Hotels und Ferienwohnungen, sondern man versuchte, Verdienste für Betrieb und Partei zu belohnen.