Werden Rentner gemeinsam veranlagt?
Rund 5,6 Millionen Rentner müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli für 2018 abgeben – für sich allein oder zusammen mit dem Ehepartner. Davon müssen rund 4,4 Millionen Steuern zahlen – zirka 157 000 mehr als im Jahr 2017, schätzt das Bundesfinanzministerium.
Wann macht gemeinsame Veranlagung Sinn?
Die Wahl der Veranlagungsart sollten Sie jedoch von Ihren Einkommensverhältnissen abhängig machen: Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit deutlichen Einkommensunterschieden lohnt sich grundsätzlich die Zusammenveranlagung – je höher der Gehaltsunterschied, desto größer der steuerliche Vorteil.
Was bringt gemeinsame Veranlagung?
Das Ziel der gemeinsamen Veranlagung ist es, dass die Ehegatten steuerrechtlich wie eine Person behandelt werden. Dies bedeutet, sie geben nur eine Steuererklärung ab und erhalten anschließend auch nur einen Steuerbescheid. Die Einkünfte der Eheleute werden dabei erst einmal einzeln ermittelt und anschließend addiert.
Werden Ehepaare immer zusammen veranlagt?
Im Normalfall werden Ehepartner gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, zwischen folgenden drei Veranlagungsarten zu wählen (§ 26 EStG): Zusammenveranlagung, getrennte Veranlagung, besondere Veranlagung (im Jahr der Eheschließung).
Sind wir zusammen veranlagt?
Um eine Zusammenveranlagung wählen zu können, müssen Sie drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen und zwar an mindestens einem Tag im Jahr: Sie leben in einer rechtsgültigen Ehe. Beide Partner sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Sie dürfen nicht dauernd getrennt lebend sein.
Welche lohnsteuerklasse bei gemeinsamer Veranlagung?
Die Zusammenveranlagung für die Einkommenssteuer ist für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner möglich. Diese befinden sich in der Regel in der Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4. Das Ehegattensplitting kann bei der Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 angewendet werden.