Was wird im Trennungsurteil geregelt?
In einer Trennungsvereinbarung regeln Sie alle Aspekte, die im Hinblick auf Ihre Trennung regelungsbedürftig sind. Sie sollten die Trennungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden. Nur dann ist sie rechtlich verbindlich und kann notfalls zwangsweise vollstreckt werden.
Wie teuer ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Durch die rechtliche Grundlage sind die Notarkosten bei Scheidung überall gleich. Bei einem Verfahrenswert von 25.000 Euro liegen die Beurkundungsgebühren bei 230 Euro. Liegt der Geschäftswert bei 500.000 Euro, kann bei der Scheidungsfolgenvereinbarung durch den Notar eine Gebühr von 1.870 Euro erhoben werden.
Was gehört nicht zum Zugewinn?
Schenkungen an einen Ehepartner fallen grundsätzlich nicht in den Zugewinn. Hier ist der Wert der Schenkung zum Schenkungstag maßgeblich und wird dem Anfangsvermögen des jeweiligen Ehepartners hinzugerechnet. Allerdings wird dabei nur auf den Wert abgestellt, den das Vermögen zum Zeitpunkt der Schenkung hat.
Was fällt alles unter zugewinngemeinschaft?
Alle, die ohne Ehevertrag heiraten, leben rechtlich in einer Zugewinngemeinschaft (§ 1363 Abs. 1 BGB). Das bedeutet: Getrennte Vermögen – Alles, was den Eheleuten vor der Eheschließung jeweils gehört hat, bleibt auch danach jeweils Eigentum des einzelnen Ehepartners (§ 1363 Abs.
Was ist der Unterschied zwischen Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft?
Anders als bei der Zugewinngemeinschaft hat jeder Ehegatte ein alleiniges Verfügungsrecht über das eigene Vermögen und kann damit jederzeit über sein Vermögen verfügen. Ein weiterer Vorteil der Gütertrennung ist darin zu sehen, dass die Eheleute nicht für Altschulden des jeweils anderen haften.
Wann muss der Zugewinn gezahlt werden?
Ein Zugewinnausgleich kann dann verlangt werden, wenn der Güterstand beendet ist, d.h. in der Regel, wenn ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliegt und dies auch beiden Ehegatten bekannt gegeben wurde. Jeder Ehegatte kann –unabhängig vom Wunsch des anderen- den Zugewinnausgleich verlangen.
Wie ermittle ich mein anfangsvermögen?
Anfangsvermögen ist das Vermögen, was jeder Ehegatte am Tage der standesamtlichen Trauung besitzt. Wenn ein Ehegatte bei der Eheschließung überschuldet ist, so ist sein Anfangsvermögen seit der Reform im Jahre 2009 nicht mehr mit 0 EUR, sondern mit dem tatsächlichen negativen Geldbetrag anzusetzen.