Wann verjaehrt die Schenkungssteuer?

Wann verjährt die Schenkungssteuer?

Solange die Finanzbehörde keine Kenntnis von einer vollzogenen Schenkung erlangt, beginnt die Festsetzungsfrist bezüglich der Schenkungsteuer nicht und somit tritt auch keine Verjährung ein. Bei z. B. hinterzogenen Einkommensteuern oder Erbschaftsteuer endet die Festsetzungsfrist typischerweise nach 10 Jahren.

Wie erkläre ich eine Schenkung?

Wenn eine Person einer anderen eine Zuwendung aus dem eigenen Vermögen macht und sich beide Parteien darüber einig sind, dass diese unentgeltlich erfolgt, so spricht man von einer Schenkung. Derartige Schenkungen unterliegen der Schenkungsteuer, die weitgehend identisch mit der Erbschaftssteuer ist.

Sind Geburtstagsgeschenke Schenkungen?

„Übliche“ Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenke werden in aller Regel unter die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG fallen. Die Steuerfreibeträge in § 16 ErbStG sind zwar grundsätzlich kein taugliches Kriterium, um zwischen einem „üblichen“ und einem „unüblichen“ Gelegenheitsgeschenk differenzieren zu können.

Sind Kettenschenkungen erlaubt?

Die Kettenschenkung ist grundsätzlich erlaubt. In seiner Entscheidung gab das Finanzgericht Hamburg der Tochter/Enkelin Recht. Die Schenkung an die Tochter/Enkelin käme nicht von deren Großmutter, sondern von der Mutter.

Wie funktioniert Kettenschenkung?

Bei einer Kettenschenkung verschenkt Person A etwas an Person B, damit diese es an Person C weiterschenkt. Dabei sollen die Erbschaftssteuer-und schenkungsteuerlichen Freibeträge optimal ausgenutzt werden.

Kann man eine Schenkung Weiterverschenken?

Darüber hinaus können aber zusätzliche Freibeträge genutzt werden, indem Vermögen verschenkt und dann weiterverschenkt wird – die sogenannte „Kettenschenkung“. Eine Steuerbefreiung greift indes nur, wenn bestimmte Voraussetzungen bei der Schenkung eingehalten werden.

Was ist eine Kettenschenkung?

Bei einer Kettenschenkung wird eine Gegenstand dem Beschenkten mit der Auflage zugewandt, das Geschenk an einen Dritten weiterzugeben. Ziel des „Umwegs“ ist dabei die Nutzung von höheren Freibeträgen. V schenkt unter Ausnutzung des allgemeinen Freibetrags schenkungssteuerfrei EUR 400.000,– an seinen Sohn.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben