FAQ

Wer bekommt gerichtshilfe?

Wer bekommt gerichtshilfe?

Häufig gehört zu den Aufgaben der Gerichtshilfe auch die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleiches. Die Gerichtshilfe ist ausschließlich für Personen zuständig, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurden.

Was versteht man unter jugendgerichtshilfe?

Die Jugendgerichtshilfe hat 2 Aufgaben- schwerpunkte: Die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die Beratung, Begleitung und Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Einbringen von sozialen und pädagogischen Gesichtspunkten in das Verfahren.

Was macht die Jugendhilfe im Strafverfahren?

Die Jugendhilfe im Strafverfahren nimmt an der Hauptverhandlung beim Jugendrichter / Jugendschöffengericht / Jugendkammer teil und berichtet dort übe die Persönlichkeit des jungen Menschen, sein Umfeld, seine strafrechtliche Verantwortlichkeit bzw. soziale Reife.

Was ist die Jugendhilfe im Strafverfahren?

Die Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe im Strafverfahren umfassen: Beratung, Betreuung und Begleitung der Jugendlichen und ihrer Erziehungsberechtigten sowie der Heranwachsenden während des gesamten Strafverfahrens.

Was ist Jugendhilfe im Strafverfahren?

Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät die Möglichkeiten der Wiedergutmachung, bereitet auf anstehende Gerichtsverfahren vor, begleitet während des gesamten Gerichtsverfahrens und steht den Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei den auftretenden Schwierigkeiten durch die entstandene Situation zur Seite.

Wann wird Jugendhilfe im Strafverfahren?

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist für alle Jugendlichen (14 bis einschließlich 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis einschließlich 20 Jahre) da, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Jugendstrafrecht und erwachsenenstrafrecht?

Der gravierendste Unterschied ist der, dass im Jugendstrafrecht grundsätzlich der sogenannte „Erziehungsgedanke“ im Vordergrund steht, während es im Erwachsenenstrafrecht um die Tatschuld und vor allem auch um die Sühne der Tat geht.

Welche Besonderheiten gelten im Jugendstrafrecht?

Jugendliche im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Im Wesentlichen gilt, dass das Höchstmaß von angedrohten zeitlichen Freiheitsstrafen für Jugendliche auf die Hälfte herabgesetzt wird und ein Mindestmaß entfällt.

Was bedeutet jugendstrafgesetz?

Das Jugendstrafrecht ist das Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für jugendliche und heranwachsende Straftäter. Es beinhaltet den Erziehungsgedanken, der sich insbesondere auch in den vielfältigen, abgestuften Reaktionsmöglichkeiten widerspiegelt.

Warum gibt es das Jugendstrafrecht überhaupt?

„Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten“, heißt es in § 2 Abs.

Wann wird bei einem heranwachsenden 18 21 Jahre das Jugendstrafrecht angewendet?

Kinder sind nicht schuldfähig im Sinne des deutschen Strafrechts, so dass sie niemals Beschuldigte in einem Strafverfahren sein können. Im Alter von 14 bis 17 Jahren ist man im Auge des Gesetzgebers ein Jugendlicher, für den immer Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Zwischen 18 und 21 gilt man als Heranwachsender.

Welche Altersgrenzen gelten nach dem Jugendstrafrecht für Heranwachsende?

Es ist uneingeschränkt anwendbar für Jugendliche, d. h. für Menschen, die zur Tatzeit im Alter von 14 bis 17 Jahren waren (§ 1 Abs. 2 Halbs. 1 JGG). Auf Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) sind zentrale Normen (aber nicht alle) des Jugendstrafrechts nach Maßgabe der §§ 105 ff.

Wann gilt das jugendgerichtsgesetz?

Das Jugendstrafrecht ist für alle Beschuldigten zwischen 14 und 17 Jahren (Jugendliche) zwingendes Recht. Für Personen, die bereits 18 aber noch nicht 21 Jahre alt sind (Heranwachsende), können viele Vorschriften des Jugendstrafrechts unter den Voraussetzungen des (§ 105 JGG) angewendet werden.

Was macht man bei jugendarrest?

Der Jugendarrest gilt dabei als kurzzeitiger Freiheitsentzug. Wie für die anderen Zuchtmittel (Verwarnung, Auflagen) gilt auch für den Jugendarrest, dass er rechtlich nicht als Strafe erfasst wird (§ 13 Absatz 2 JGG). Es handelt sich damit um eine Sanktion, die keinen Eintrag in das Vorstrafenregister nach sich zieht.

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