Wie viel kostet ein Studium in Wien?
An österreichischen Universitäten werden keine Studiengebühren verlangt. Dies gilt allerdings nur, sofern du aus der EU oder der Schweiz stammst und die Regelstudienzeit einhältst. Überschreitest du diese um zwei Semester, fallen für dich die Gebühren in Höhe von 363,36 Euro pro Semester an.
Was braucht man zum Studieren in Österreich?
Die BewerberInnen haben ein Reifezeugnis, das einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig ist (was entweder durch Abkommen geregelt ist oder vom Rektorat im Einzelfall festgestellt wird, allenfalls mit Auflagen), oder sie können eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer …
Warum in Österreich studieren?
Vier gute Gründe, in Österreich zu studieren
- Hier gibt es keinen NC. Vielen angehenden Studierenden stellt sich in Deutschland der NC in den Weg.
- Neue Kultur ohne Sprachbarriere. Bekanntlich ist die Amtssprache in Österreich Deutsch.
- Keine Studiengebühren.
- Hohe Lebensqualität.
Sollte man in Österreich studieren?
Diese Vorteile bietet ein Studium in Österreich Die deutsche Sprache: Da Deutsch die Amtssprache in Österreich ist, werden auch die Vorlesungen auf Deutsch gehalten. Vergleichbares Studium: Die Bachelor- und Masterstudiengänge sind in Aufbau und Dauer vergleichbar mit den deutschen Studiengängen.
Kann man mit dem deutschen Abitur in Österreich studieren?
Nein. Mit der deutschen Fachhochschulreife kann man in Österreich weder an Universitäten noch an Fachhochschulen studieren. Kann man eine einschlägige berufliche Qualifikation nachweisen, so könnte durch eine Zusatzprüfung der Weg zur Fachhochschule möglich sein.
Was braucht Ausländer für studieren?
Für ein Studium in Deutschland ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, mit der auch ein Studium im Heimatland möglich wäre. Als Sekundarabschlüsse zählen High School Diploma, Matura, A-Levels, Bachillerato. Das gilt für Bewerber aus den EU-Staaten.
Wer darf in Österreich studieren?
Personen, die entweder selbst wenigstens fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor der erstmaligen Antragstellung auf Zulassung zu einem Studium an einer Universität ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten oder die mindestens eine gesetzliche Unterhaltspflichtige oder einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben.