Wann haftet der Spediteur?
Gemäß Paragraf 461 Absatz 1 HGB haftet der Spediteur für Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes, und zwar ohne jegliches Verschulden. Obhut bedeutet, dass sich das Gut zum Zwecke der Beförderung im Besitz oder Gewahrsam des Spediteurs befindet.
Was haftet Frachtführer bei der Uberschreitung der Lieferfrist?
1 HGB haftet der Frachtführer für den Schaden, der durch die Überschreitung der Lieferfrist entsteht. Nach § 431 Abs. 3 HGB ist die Haftung des Spediteurs/Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
Wie ist die höchsthaftung geregelt für Verlust oder Beschädigung des Gutes?
Nach § 425 Abs. 1 HGB haftet der Frachtführer für den Verlust oder die Beschädigung des Gutes. Der Verlust wird in § 424 HGB geregelt. Der Totalverlust liegt dann vor, wenn das Gut zerstört, unauffindbar oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an den Empfänger abgeliefert werden kann.
Wie haftet der Lagerhalter nach HGB?
Für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung entstehen, haftet der Lagerhalter gemäß § 475 HGB. a) Das Verschulden des Lagerhalters wird vermutet (Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast).
Was sind Güterschäden?
Der Begriff Güterschaden bezeichnet die teilweise oder komplette Beschädigung einer Sendung oder eines Sendungsteils, sowie den Verlust eines Teils oder der kompletten Sendung. Im Falle einer Beschädigung muss diese durch den Geschädigten gegenüber dem Verursacher angezeigt werden.
Was ist ein Vermögensschaden Spedition?
Vermögensschäden Liegt vor wenn die vereinbarte Lieferfrist überschritten wird. Ein Beispiel dafür ist: Wenn der Fahrer in eine Vollsperrung auf der Autobahn gerät und dadurch die Ware zu spät zum Kunden kommt.
Was sind sonstige Vermögensschäden?
Sonstige Vermögensschäden i.S.v. § 433 HGB, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstanden sind und bei denen es sich ferner um andere Schäden als Sach- oder Personenschäden handelt, sind der Haftung nach auf das Dreifache der Verlusthaftung, also 3 x 8,33 SZR …
Was für Schäden gibt es?
Folgende Schadensarten lassen sich aufzählen:
- a) Personenschaden. Ein Schaden kann am Leben, Körper und Gesundheit entstehen.
- b) Sachschaden. Unter Sachschaden versteht man die allgemeine Bezeichnung für die Beschädigung oder die Vernichtung von Besitztümern.
- c) Vermögensschaden.
- d) Schmerzensgeldanspruch.