Wo kann ich Unterhalt einfordern?
Den Unterhalt über das Jugendamt einfordern Du kannst dich zunächst an das zuständige Jugendamt wenden und einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Der Unterhaltsbeistand fordert dann die Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate sowie den letzten Einkommenssteuerbescheid beim säumigen Elternteil an.
Wird Kindesunterhalt rückwirkend gezahlt?
Das Wichtigste in Kürze: Unterhalt rückwirkend In der Regel ist es nicht möglich, Unterhalt rückwirkend geltend zu machen. Wenn der Unterhaltspflichtige jedoch bereits zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wurde, muss er in der Regel ab dem Monat der Aufforderung zahlen.
Wird Unterhalt im voraus oder rückwirkend gezahlt?
Kindesunterhalt muss – wie beispielsweise eine Wohnungsmiete – monatlich im Voraus bezahlt werden. In der Regel wird die Zahlung zum Monatsersten verlangt und in der Jugendamtsurkunde oder in einem Gerichtsbeschluss so festgelegt.
Wird unterhaltsvorschuss rückwirkend oder im Voraus bezahlt?
Der Unterhaltsvorschuss wird kalendermonatlich im Voraus gezahlt. Eine weitergehende Vorauszahlung ist nicht möglich. Besteht der Unterhaltsvorschussanspruch Ihres Kindes nicht für den ganzen Monat, so wird er anteilig berechnet.
Wird trennungsunterhalt im Voraus bezahlt?
Wird Trennungsunterhalt nicht sofort geltend gemacht, ist hinsichtlich des zurückliegenden Zeitraums darauf abzustellen, wann zuerst Auskunft über die Einkommenssituation des Pflichtigen oder ein konkreter Unterhalt gefordert wurde. Der Unterhalt ist monatlich im Voraus zu zahlen.
Wer muss trennungsunterhalt bezahlen?
Wem steht Trennungsunterhalt zu? Dem wirtschaftlich schlechter gestellten Ehegatten. Wer weniger Geld als der Noch-Ehepartner verdient, kann seine Berechtigung geltend machen. Ob der andere Teil dann auch zahlen muss, hängt maßgeblich von dessen Leistungsfähigkeit ab.
Wie kann ich trennungsunterhalt einfordern?
Damit Sie Trennungsunterhalt erhalten, müssen Sie diesen von Ihrem Ehepartner verlangen. Hierfür muss eine Zahlungsaufforderung erfolgen. Wichtig ist dafür ein Nachweis, dass Ihr Partner das Aufforderungsschreiben auch erhalten hat. Empfehlenswert ist die Überstellung durch einen Boten, der den Erhalt bestätigen kann.