Was bedeutet Unterschrift mit Ia?
steht im Schriftverkehr für „im Auftrag“ und wird dem Namen des unterzeichnenden Bevollmächtigten vorangestellt.
Wie unterschreibt man mit PPA?
Nach § 51 HGB hat der Prokurist in der Weise zu zeichnen, dass er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz anfügt. Normalerweise unterschreibt der Prokurist daher, indem der seiner Unterschrift das Kürzel „ppa“ voransetzt (oder den Zusatz „per Prokura“ o.
Was bedeutet PPA vor einer Unterschrift?
per procura autoritate („aufgrund erteilter Prokura“), siehe Prokura #Unterschrift.
Was heißt PPA bei Unterschrift?
Unterschrift. Das Ausüben der Vollmacht wird durch Hinzufügen eines Hinweises auf die Prokura zum Namen des Kaufmanns (der Firma) und zum Namen des Prokuristen kenntlich gemacht (§ 51 HGB). Der Zusatz wird üblicherweise mit ppa. (lateinisch per procura autoritate ‚mit der Macht einer Prokura‘) abgekürzt.
Was darf PPA?
Ein Prokurist ist Inhaber einer handelsrechtlichen Vollmacht, der Prokura. Diese berechtigt den Prokuristen dazu, sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtshandlungen und Geschäfte vorzunehmen, die sich aus dem Geschäftsbetrieb eines Handelsgewerbes ergeben.
Kann Prokurist Geschäftsführer vertreten?
Eine Gesamtprokura von Geschäftsführer und Prokuristen ist rechtlich nicht möglich. Diese Spielart muss so in das Handelsregister eingetragen werden, dass sich klar ergibt, dass der Prokurist die Gesellschaft nur mit einem Geschäftsführer vertreten kann.
Wer kann in der GmbH Prokura erteilen?
Nach § 48 Abs. 1 HGB wird die Prokura vom Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter erteilt. Gesetzlicher Vertreter der GmbH ist jedoch die Geschäftsführung und nicht die Gesellschafterversammlung.
Kann ein Geschäftsführer Prokura erteilen?
Nur der Inhaber des Handelsgeschäfts, d.h. Kaufmann, oder sein gesetzlicher Vertreter kann Prokura erteilen. Solche Vertreter sind persönlich haftende Gesellschafter einer OHG oder Kommanditgesellschaft, der Vorstand einer AG oder der Geschäftsführer einer GmbH.
Wie unterzeichnen handlungsbevollmächtigte und Prokuristen?
Die oder der Handlungsbevollmächtigte hat mit einem das Vollmachtsverhältnis andeutenden Zusatz zu unterschreiben (§ 57 HGB), der jedoch nicht auf das Vorliegen einer Prokura hindeuten darf. Üblicherweise setzen Handlungsbevollmächtigte die Abkürzung i. V. („in Vollmacht“ oder auch „in Vertretung“) zu ihrem Namen.