Was gehört alles zum Verkauf?
Verkäufer …
- arbeiten hauptsächlich im Einzelhandel, im Food- (Lebensmittel) und Non-Food-Bereich (Nicht-Lebensmittel).
- kennen die angebotenen Produkte, beraten Kunden und führen Waren vor.
- sind verantwortlich für die Warenauszeichnung und -präsentation und dekorieren Verkaufsräume, Schaufenster und Regale.
Wie lange dauert die Zwischenprüfung Verkäufer?
Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 120 Minuten durchzuführen.
Wie lange dauert die Zwischenprüfung?
Bei der Zwischenprüfung handelt es sich um eine zwei bis dreistündige schriftliche Prüfung. Dabei geht es um theoretisches Wissen aber auch um schriftliche Aufgaben zu praktischen Tätigkeiten, die Gegenstand der Ausbildung sind.
Wie lange dauert eine praktische Zwischenprüfung?
165 Minuten
Wie bekommt man das Ergebnis der Zwischenprüfung?
Ihr Prüfungsergebnis erhalten Sie von der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Ihre Industrie- und Handelskammer finden Sie hier. Kann ich die Zwischenprüfung wiederholen?
Kann man die Zwischenprüfung verschieben?
„Hallo, aus privaten Gründen lässt sich die Prüfung nicht verschieben, also mache es bitte möglich, den Termin wahrzunehmen. Einzige Ausnahme wäre ein Krankenschein…“
Was passiert wenn man IHK Zwischenprüfung nicht besteht?
Wer die Zwischenprüfung nicht besteht, kann trotzdem die Ausbildung fortsetzen. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Wer ist zur Abschlussprüfung zugelassen?
Zulassung im Regelfall Die Zulassungsvoraussetzungen sind: Der Auszubildende muss seine Ausbildungszeit zurückgelegt haben oder seine Ausbildung endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin. Der Auszubildende muss an der/den vorgeschriebenen Zwischenprüfung(en) teilgenommen haben.
Welche Institution entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung?
Am Ende der Berufsausbildung werden Abschlussprüfungen durchgeführt. Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Geschäftsführung der IHK. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.