Wer legt Hausgeld fest?
Die Höhe des Hausgeldes legt zunächst der Hausverwalter fest. Er legt einen Wirtschaftsplan vor, in dem er die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben aufführt und leitet daraus die Höhe ab. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage muss separat aufgeführt sein. Ihre Höhe richtet sich nach dem Alter und Zustand der Anlage.
Kann das Hausgeld erhöht werden?
Das Hausgeld wird gemäß dem von der Gemeinschaft beschlossenen Wirtschaftsplan für das laufende Jahr und solange fort erhoben, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wird. Das Hausgeld wird nicht einfach so erhöht.
Was ist ein Reparaturfond?
Die Instandhaltungsrücklage (auch Erhaltungsrücklage, Instandhaltungsrückstellung, Reparaturfonds, Rücklage oder Erneuerungsfonds) ist im Wohnungseigentumsrecht eine Rückstellung für die Instandhaltung und Reparatur von Eigentumswohnungen zwecks langfristiger Erhaltung der Marktwerte gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) …
Was sind Reparaturrücklagen?
Die Instandhaltungsrücklage hat viele Wörter. So ist sie auch als auch Reparaturfonds oder Reparaturrücklage bekannt. Gemäß Wohnungseigentumgesetz WEG §31 haben Wohnungseigentümer eine angemessene Reserve zu bilden, um so Vorsorge für künftige Aufwendungen zu treffen.
Wer zahlt Reparaturrücklage?
Reparaturrücklage Mieter – Dass die Reparaturrücklage der Mieter zahlt, ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Rendite einer Anlegerwohnung. Gerade bei älteren Objekten können die Beiträge zur Reparaturrücklage einen beträchtlichen Teil der Betriebskosten ausmachen.
Wo stehen instandhaltungsrücklagen?
Die Instandhaltungsrücklage ist auf einem gesonderten Konto (Rücklagenkonto) anzulegen. Besteht kein Beschluss über eine bestimmte Anlageform für die Rücklage, entscheidet der Verwalter darüber pflichtgemäß nach kaufmännischem Ermessen.
Kann ich Rücklagen auf Mieter umlegen?
Sind Rücklagen und Abschreibungen umlagefähig? Grundsätzlich lässt sich sagen: Der Vermieter diese Kosten nicht auf seine Mieter umlegen! Verwaltungs– ebenso wie Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig, gleiches gilt für Abschreibungen.