Was sind spezielle Grundrechte?
Begriff. Grundrechte sind grundlegende, individuelle Rechte, die in der Verfassung genannt und garantiert werden. Sie binden unmittelbar den Staat (Artikel 1 III GG ) und begrenzen die Macht des Staates gegenüber dem Einzelnen. Grundrechte wirken also vor allem als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.
Welche sind die Freiheitsgrundrechte?
Folgende ausdrückliche Freiheitsgarantien seien hier hervorgehoben: Allgemeine Handlungsfreiheit, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Religionsausübungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit.
Was sind Schranken GG?
Der Rechtsbegriff Schranke wird in der juristischen Sprache bildhaft für die Einschränkung von Rechten gebraucht. Diese bildet die sogenannte „Schranken-Schranke“, das heißt die Beschränkung darf nicht so weit gehen, dass von dem Wesensgehalt eines Grundrechts nichts mehr übrig bleibt und dieses leerläuft.
Was sind vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte?
– Das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht der Schülerinnen und Schüler auf Glaubensfreiheit kann nur durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden. Als solches kommt die in Art. 7 Abs. 1 GG gewährleistete staatliche Schulhoheit des Staates in Betracht.
Wo ist der gesetzesvorbehalt geregelt?
Der Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes wird zumeist aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Reichweite des parlamentarischen Vorbehaltes die Wesentlichkeitstheorie geschaffen. Der Vorbehalt des Gesetzes ist nicht mit dem Gesetzesvorbehalt zu verwechseln.
Welche Schranken gibt es?
Das GG kennt folgende Möglichkeiten der Beschränkbarkeit eines Grundrechts:
- Verfassungsunmittelbare Schranken.
- Verfassungsimmanente Schranken.
- Gesetzesvorbehalte.
Was ist eine Verfassungsunmittelbare Schranke?
— Verfassungsunmittelbare Schranke: Das Grundrecht selbst enthält eine Einschränkungsmöglichkeit, ohne dass der Gesetzgeber tätig werden muss (z. B. 3 GG), wird jedes Grundrecht zum Schutze wichtiger Verfassungsgüter und der Grundrechte Dritter eingeschränkt.