Was wird im Betriebsverfassungsgesetz geregelt?
Am 14. November 1952 trat das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Kraft. Es resultiert aus dem Weimarer Betriebsrätegesetz und regelt die umfangreichen Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Was bedeutet das Betriebsverfassungsgesetz?
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Es stellt die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Betriebsrats dar.
Was unterscheidet die Mitbestimmung von der Mitwirkung des Betriebsrates?
Mitbestimmung bedeutet, dass grundsätzlich erst mit Zustimmung des Betriebsrats Entscheidungen des Arbeitgebers wirksam werden. Mitwirkung bedeutet, dass der Betriebsrat die Entscheidungen nicht verhindern kann, er wird aber über diese Maßnahmen unterrichtet und entscheidet über die Folgen mit.
Wie unterscheiden sich Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte eines Betriebsrates?
Die stärkste Form der Betriebsratsbeteiligung ist die Mitbestimmung; die schwächste sind die Informationsrechte. Bei den Mitwirkungsrechten ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat zu beraten oder ihn anzuhören. Das Letztentscheidungsrecht hat aber der Arbeitgeber.
Wie sieht das mitwirkungsrecht konkret aus?
Mitwirkungsrechte stellen im Verhältnis zu den Mitbestimmungsrechten die schwächere Form der Beteiligungsrechte dar. Sie ermöglichen dem Betriebsrat die mittelbare Einwirkung auf den Arbeitgeber oder bereiten Mitbestimmungsrechte vor. Das Gesetz sieht Informations-, Anhörungs-, Beratungs-, und Widerspruchsrechte vor.
In welchen Bereichen hat der Betriebsrat ein mitwirkungsrecht?
Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bezüglich personeller Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG und bei sozialen Angelegenheiten nach § 87 I BetrVG. Die Mitwirkungsrechte gliedern sich in das Informationsrecht, das Anhörungsrecht, das Widerspruchsrecht sowie dem Beratungsrecht.
Wo liegt der Unterschied zwischen Anhörungsrecht Mitwirkung Zustimmung?
Wichtigstes Anhörungsrecht ist die Anhörung des Betriebsrats bei einer Kündigung (§ 102 BetrVG). Der Arbeitnehmer kann hier nur solche Maßnahmen ergreifen, denen der Betriebsrat zugestimmt hat. Verweigert dieser die Zustimmung, muss die Maßnahme unterbleiben.
Wo hat der Betriebsrat Beratungsrecht?
Beratungsrechte finden sich beispielsweise in den §§ 90, 92 und 92a BetrVG. Danach haben Arbeitgeber beabsichtigte Maßnahmen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, beim Arbeitsablauf, bei der Arbeitsumgebung, bei der Personalplanung und im Rahmen der Beschäftigungssicherung mit dem Betriebsrat zu beraten.
Wann kann man für den Betriebsrat kandidieren?
Sie dürfen bei der Wahl des Betriebsrates mitbestimmen, wer als Vertreter gewählt wird, wenn sie seit wenigstens drei Monaten in der Firma arbeiten. Selbst kandidieren dürfen sie aber nicht, auch wenn sie länger im Unternehmen beschäftigt sind.
Wann muss ein BR neu gewählt werden?
Wenn in den ersten zwei Jahren nach der Wahl des Betriebsrats die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer um 50% – mindestens aber 50 Arbeitnehmer – angestiegen oder gesunken ist, muss der Betriebsrat neu gewählt werden. Beispiel: Der Betriebsrat der XYZ GmbH wurde am 01.05