Was ist eine Organspende einfach erklärt?
Unter einer Organspende versteht man die Übertragung eines Organs von einem Organspender auf einen Empfänger. Der Spender kann Organe entweder nach seinem Tod oder auch schon zu Lebzeiten spenden (z.B. Niere).
Welche Bedeutung hat der Organspendeausweis?
Auf dem Organspendeausweis können Sie einer Organ- und Gewebespende zustimmen, sie ablehnen oder nur bestimmte Organe und Gewebe für eine Spende freigeben. Sie können zudem eine Person benennen, die im Fall der Fälle über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll.
Bei welchen Krankheiten braucht man eine Organspende?
Bestimmte Krankheiten wie Infektionskrankheiten oder Diabetes können die Spendefähigkeit einschränken, schließen sie aber nicht völlig aus. Auch wer eine chronische Krankheit hat, kann also nach einem Hirntod Organspender werden. Die Ärzte prüfen in diesem Fall nach dem Hirntod, ob die Organe verpflanzt werden können.
Wann braucht man Organspende?
Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dieser Zustand ist als Hirntod bekannt. Der Hirntod ist die Folge einer schweren Hirnschädigung, die zum Beispiel durch eine Hirnblutung oder einen Hirntumor auftreten kann.
Wann wird eine Organspende benötigt?
Für eine Organspende ist entscheidend, dass der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) eingetreten ist, die betreffende Person also verstorben ist. Gleichzeitig muss das Herz-Kreislauf-System noch künstlich aufrechterhalten werden, damit die Organe mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt sind.
Wie kann ich meine Niere spenden?
Um zu Lebzeiten eine Niere spenden zu können, muss die Spenderin oder der Spender zwei gesunde Nieren und einen guten allgemeinen Gesundheitszustand aufweisen. Nach der Entnahme einer Niere hat die Spenderin oder der Spender noch etwa 70 Prozent der Nierenleistung vor der Lebendorganspende.
Wer kann darf Organe lebend spenden?
Laut dem deutschen Transplantationsgesetz (TPG) ist die Transplantation von Organen lebender Spender nur zulässig, wenn kein postmortal gespendetes Organ für den Empfänger zur Verfügung steht. Außerdem muss der Spender eines Organs mit dem Empfänger verwandt sein oder ihm in besonderer Weise nahestehen.