Wie viel verdient eine vertriebsassistentin?
26.400 Euro
Was macht eine vertriebsassistentin Versicherung?
Als Vertriebsassistentin halten Sie Kontakt zu den Kollegen im Außendienst, korrespondieren mit Kunden und arbeiten an der Budget- und Absatzplanung für die kommende Verkaufsperiode mit. Auch an der Vorbereitung von Messen und Verkaufsausstellungen ist die Assistentin in der Vertriebsabteilung oft beteiligt.
Was verdient eine vertriebsassistentin in Teilzeit?
Gehaltsspanne: Vertriebsassistent/-in, Sales Assistant in Deutschland. 41.976 € 3.385 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter. 36.245 € 2.923 € (Unteres Quartil) und 48.612 € 3.920 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber …
Was macht man als Sales Assistant?
Zu den Aufgaben des Sales Assistant gehören Verkauf, Bestandsaufstockung und Merchandising. Ziel ist es, einen erstklassigen Kundenservice zu bieten und das Wachstum und den Umsatz des Unternehmens durch Verkaufsmaximierung zu steigern.
Welche Kompetenzen braucht man im Einzelhandel?
Anforderungsprofil Einzelhandelskaufmann / -kauffrau
- gute kommunikative Fähigkeiten.
- aufgeschlossenes Wesen.
- Freude am Umgang mit Menschen.
- kaufmännisches Interesse und gute Fähigkeiten in Mathematik.
- Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft – Dienstleistungsmentalität.
- Einfühlungsvermögen, um Kunden gezielt beraten zu können.
Wie viele Erwerbstätige sind im deutschen Einzelhandel beschäftigt?
In Deutschland sind mehr als 3,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Einzelhandelsunternehmen beschäftigt (Stichtag: 30.09
Wie viele Menschen in Deutschland sind erwerbstätig?
Im März 2021 waren saison- und kalenderbereinigt rund 44,48 Millionen Erwerbstätige mit Wohnsitz in Deutschland registriert (Inländerkonzept). Im Februar 2019 erreichte die Zahl der Erwerbstätigen erstmals die 45,0 Millionen Marke.
Bin ich in der Ausbildung erwerbstätig?
Erwerbstätige sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Selbstständige, Freiberufler, Mitarbeiter in der Landwirtschaft, Aushilfen, so genannte „mithelfende Familienangehörige“ sowie Soldaten und Zivildienstleistende. Nicht als erwerbstätig gelten ehrenamtlich tätige Personen.