Was versteht man unter Wettbewerbsverbot?
Definition: Was ist „Wettbewerbsverbot“? Ein gesetzliches Verbot für bestimmte Personen, welches diesen gewisse in Wettbewerb mit dem Unternehmer etc. tretende Tätigkeiten und Ähnliches untersagt.
Ist ein Wettbewerbsverbot rechtens?
Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, gilt für Mitarbeiter ein Wettbewerbsverbot – nicht aber für die Zeit danach. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses darf er zur Konkurrenz gehen oder anderweitig als Wettbewerber auftreten und Kunden oder Mitarbeiter beim Ex-Arbeitgeber abwerben.
Wann ist ein konkurrenzverbot gültig?
Das Gesetz sieht eine Maximaldauer des Konkurrenzverbotes von drei Jahren vor. Beim Kundenschutz wird in der Rechtspraxis in der Regel von einer Dauer von sechs Monaten ausgegangen. Der Richter kann ein übermässiges (unangemessenes) Konkurrenzverbot zeitlich, örtlich und gegenständlich herabsetzen.
Was ist eine Konkurrenzierende Tätigkeit?
Bieten der ehemalige Arbeitgeber und der ehemalige Arbeitnehmer gleichartige Leistungen an, die unmittelbare gleiche oder ähnliche Bedürfnisse befriedigen und sich an ein mindestens teilweise überschneidendes Zielpublik richten, so liegt eine konkurrenzierende Tätigkeit vor.
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Angestellter auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses seinem bisherigen Arbeitgeber keine Konkurrenz machen?
Unmittelbar mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet die Pflicht des Arbeitnehmers, nicht mit seinem bisherigen Arbeitgeber in Konkurrenz stehen zu dürfen. Der Arbeitnehmer kann deshalb in der Regel sofort bei einem Wettbewerber einen Job annehmen oder sich in derselben Branche selbstständig machen.
Für wen gilt das Wettbewerbsverbot?
Allgemein gilt für Arbeitnehmer, dass sie im Handelszweig ihres Arbeitgebers nicht tätig werden dürfen. Weder, indem sie einen eigenen Betrieb in diesem Handelszweig betreiben, noch, indem sie bei einem direkten Konkurrenzunternehmen arbeiten. Beispiel: Der Arbeitnehmer arbeitet bei einem Juwelier.
Was zählt als Konkurrenzunternehmen?
Um eine Konkurrenztätigkeit handelt es sich immer dann, wenn der Arbeitnehmer in seiner Freizeit innerhalb des Geschäftszweiges des Arbeitgebers aktiv ist. Allerdings gilt das Wettbewerbsverbot nur dann, wenn sich die Aktivität maßgeblich auf den Erfolg des Konkurrenzunternehmens auswirkt.