FAQ

Was brauche ich um eine GbR zu gruenden?

Was brauche ich um eine GbR zu gründen?

Voraussetzungen und Ablauf der Gründung Sie erfordert kein Mindestkapital, keinen notariell zu beurkundenden Gesellschaftsvertrag und auch keine Eintragung ins Handelsregister. Deshalb fallen auch kaum Gründungskosten an. Voraussetzungen sind lediglich mindestens zwei Gründer und ein Umsatz unter 250.000 Euro.

Wann macht eine GbR Sinn?

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts macht nur Sinn wenn Sie keine Altersvorsorge benötigen, die Haftungsbeschränkung unwichtig ist oder die Gründung schnell gehen muss. In allen anderen Fällen wären Sie mit einer OHG, einer KG oder einer GmbH wahrscheinlich besser beraten.

Kann eine GbR eine Immobilie kaufen?

Entscheidend für eine GbR ist der Gesellschaftervertrag, der den Zweck bestimmt. Soll eine Immobilie erworben und bewirtschaftet werden, so muss dies im Vertrag festgehalten werden. Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks wird die GbR im Grundbuch eingetragen. Danach ist die GbR als Eigentümer bestätigt.

Ist die weg eine GbR?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 9a Abs. 1 S. 1 WEG voll rechtsfähig und parteifähig. Sie ist weder eine juristische Person noch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, aber als Verband anzusehen.

Warum darf eine GbR nicht zum Weg Verwalter bestellt werden?

Die GbR genügt nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen WEG-Verwaltung. Im Wohnungseigentumsgesetz sind die Anforderungen, die ein Verwalter erfüllen muss, nicht expliziert geregelt. Die Anforderungen ergeben sich allerdings aus den definierten Aufgaben und den Befugnissen des Verwalter (§ 27 WEG).

Warum darf eine GbR nicht zum Verwalter bestellt werden?

Damit kann eine GmbH, eine oHG oder eine KG rechtswirksam zum Verwalter auch einer Eigentümergemeinschaft bestellt werden (h.R.M.). Anders verhält es sich jedoch bei einer GbR, da für diese kein Register geführt wird. Hierfür dienen die in § 27 WEG geregelten Verwalterbefugnisse, die insoweit unentziehbar sind.

Wie funktioniert eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht der Gemeinschaft aller Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Die Gemeinschaft wird durch die Festlegung von Sondereigentum nach § 3 WEG begründet oder durch Teilung nach § 8 WEG.

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