Warum wurde die Abgeltungssteuer eingefuehrt?

Warum wurde die Abgeltungssteuer eingeführt?

Die Abgeltungssteuer wurde aus verschiedenen Gründen eingeführt. Durch die geringere Steuerbelastung der Anleger, denn diese ist ja auf maximal 28 Prozent begrenzt, wird der Finanzstandort attraktiver für Anleger. Durch die Abgeltungssteuer ist die Belastung geringer und eine höhere Anonymität gewährleistet.

Ist die Kapitalertragsteuer eine Abgeltungssteuer?

Kapitalerträge sind die Gewinne aus deinen Geldanlagen. Hierzu gehören z.B. Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, Zinsen vom Sparkonto oder Dividenden aus Aktien oder GmbH-Anteilen. Für diese Kapitalerträge musst du als Besitzer bzw. Anleger seit 2009 eine Abgeltungssteuer (früher Kapitalertragsteuer genannt) zahlen.

Wer hat die Kapitalertragsteuer eingeführt?

Peer Steinbrück

Wann wurde die Kapitalertragsteuer eingeführt?

1912) wurde die Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 als neue Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte eingeführt. Sie ersetzte das bisherige Verfahren, nach dem der Steuerpflichtige seine Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung angeben muss.

Warum ist die Kapitalertragsteuer eine Abgeltungssteuer?

Seit 2009 gibt es einen einheitlichen Abzug der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer. Weil sie automatisch abgezogen wird und die Steuerschuld auf Kapitalerträge damit abgegolten ist, nennt man sie Abgeltungssteuer.

Was fällt unter die Abgeltungssteuer?

Fast alle Kapitalerträge fallen unter die Abgeltungssteuer. Kapitalerträge (v. a. Zins- und Dividendeneinnahmen, aber auch Spekulationsgewinne) von Privatpersonen unterliegen nicht mehr dem normalen Einkommensteuertarif.

Was fällt unter Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist in Deutschland eine Erhebungsform der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie vom Schuldner der Kapitalerträge oder von der auszahlenden Stelle (z. Kreditinstitut) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Welche Einkünfte unterliegen der Kapitalertragsteuer?

Der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen Kapitalerträge aus Geldeinlagen ( z.B. für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten) und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt der Steuersatz 27,5 Prozent.

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