Was passiert wenn ich eine Berufskrankheit habe?

Was passiert wenn ich eine Berufskrankheit habe?

Wenn Sie auf Grund der Berufserkrankung nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten, haben Sie Anspruch auf Lohnersatzleistungen oder eine Unfallrente. Weitere Leistungen sind, das Übergangsgeld, Hinterbliebenenrenten, Pflegegeld oder die Übergangsleistungen.

Wann ist es eine Berufskrankheit?

Was ist eine Berufskrankheit? Nach der Definition des Gesetzgebers kommen als Berufskrankheiten nur Erkrankungen in Frage, die „durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.

Was bedeutet eine anerkannte Berufskrankheit?

Eine Berufskrankheit wird anerkannt, wenn sie durch die gesundheitsschädlichen Einwirkungen am Arbeitsplatz verursacht worden ist. Dies haben die Unfallversicherungsträger zu prüfen.

Wer entscheidet ob eine Berufskrankheit vorliegt?

Pflicht zur Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger oder an die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde zu melden (§ 202 – Sozialgesetzbuch – SGB VII).

Wer ist zuständig für Berufskrankheiten?

Ärzte und Arbeitgeber sind verpflichtet, den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger zu melden. Auch die Krankenkassen sollen entsprechende Hinweise an den Unfallversicherungsträger geben.

Wer hilft bei Problemen mit der Berufsgenossenschaft?

Allerdings gibt es Mittel und Wege der BG auf die Sprünge zu helfen. Zum einen: nachfragen nach dem Stand der Dinge. Zweitens: drohen, und zwar mit Schreiben an die Geschäftsführung oder mit Untätigkeits- oder Feststellungsklagen beim Sozialgericht.

Was tun wenn die BG nicht zahlen will?

Erkennt die Unfallversicherung den Arbeitsunfall nicht an, werden darüber sowohl Arbeitnehmer als auch der Durchgangsarzt informiert. Arbeitnehmer können dann Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Dafür steht ein Monat Zeit zur Verfügung. Der Widerspruch ist kostenlos.

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