Bis wann muss man den Gehweg räumen?
Häufig müssen Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr frei sein sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Es gibt aber auch Kommunen, in denen die Streupflicht ein oder zwei Stunden früher beginnt. Unser Tipp: Informieren Sie sich, was genau bei Ihnen gilt.
Was tun wenn der Winterdienst nicht kommt?
Eigentümer haften. Generell haften in Deutschland Haus- und Wohnungseigentümer, wenn sie ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sind. Sie müssen im Winter für rutschsichere Wege sorgen, sonst drohen Bußgeld und Schadensersatz.
Wann wird meine Straße geräumt?
Die Streu- und Räumpflicht ist werktags zwischen 7 und 20 Uhr. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr. Innerhalb dieser Zeitspanne müssen die Gehwege so geräumt und gestreut sein, dass kein Fußgänger ausrutscht. Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regelung.
Was brauche ich für Winterdienst?
Um einen Winterdienst für Privathaushalte zu gründen, müssen Sie keinerlei Qualifikationen und Fachkenntnisse vorweisen. Eine Ausbildung, die auf diesen Beruf vorbereitet, gibt es nicht. Das wiederum sorgt dafür, dass die Geschäftsidee hervorragend geeignet ist für Quereinsteiger.
Wer darf Winterdienst anbieten?
Viele Kommunen delegieren den Winterdienst der Gehwege oder von Anliegerstraßen in an ihre Bürger. Im Bereich geschlossener Ortschaften darf sie dies, nicht jedoch außerhalb. Eine Kommune darf allerdings den Winterdienst sowohl innerhalb aber auch außerhalb geschlossener Ortschaften an einen Dienstleister übertragen.
Was wird auf Straßen gestreut?
Womit wird gestreut? Am besten hat sich sogenanntes Feuchtsalz (FS 30) bewährt. Dabei wird normales Kochsalz (NaCl, Natriumchlorid) ausgestreut und mit 30 % Salzsole (20%ige Lösung) angefeuchtet. Durch die Salzsole haftet das Salz auf der Straße und wird nicht so schnell durch den Fahrtwind fortgeweht.
Wer muss bei einer Mietwohnung Schnee räumen?
Wenn es schneit, müssen mitunter auch Mieter zur Schneeschaufel greifen. Auch wenn das Wetter ungemütlich ist – bei Eis und Schnee besteht für Vermieter und Eigentümer grundsätzlich eine Räum- und Streupflicht. Diese Aufgabe können sie allerdings prinzipiell auf ihre Mieter übertragen.