Wie funktioniert das Versorgungswerk?
Versorgungswerke zahlen die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente für Freiberufler. Die Leistungen werden aus den Rücklagen der Versorgungswerke gezahlt, statt im Umlageverfahren aus den Einzahlungen der aktuell Berufstätigen, wie bei der gesetzlichen Rente.
Wer zahlt ins Versorgungswerk ein?
Mitglieder, die sich als angestellte Steuerberater/innen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, zahlen an das Versorgungswerk mindestens den Beitrag, der an die Deutsche Rentenversicherung zu zahlen wäre. Davon trägt der Arbeitgeber den entsprechenden hälftigen Anteil.
Welche Berufe haben ein Versorgungswerk?
Zu den Berufen mit Versorgungswerk zählen: Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater beziehungsweise Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie jeweils partiell Psychologische Psychotherapeuten und Ingenieure.
Welche Berufe haben eigene Rentenversicherung?
Berufsgruppen mit einer eigenen Versorgungseinrichtung
- Ärzte/-innen.
- Apotheker/-innen.
- Architekten/-innen.
- Rechtsanwälte/-innen.
- Handwerker/-innen.
Welche berufsständischen Versorgungseinrichtungen gibt es?
Diese sind in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen zusammengeschlossen und beinhalten die folgenden Berufsgruppen:
- Ärzte, z. B.
- Apotheker.
- Architekten.
- Notare.
- Rechtsanwälte.
- Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte.
- Tierärzte.
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.
Was ist denn eine berufsständische Versorgungseinrichtung?
Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen. Für bestimmte verkammerte Berufe ist eine Altersvorsorge in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorgeschrieben.