Wo gilt die Mietpreisbremse in Deutschland?

Wo gilt die Mietpreisbremse in Deutschland?

Bisher haben 10 Bundesländer die Mietpreisbremse durch eine entsprechende Verordnung eingeführt: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Wo gilt die Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz?

Die Mietpreisbremse betrifft die Mieten bei Neuvermietung. Diese dürfen im Geltungsbereich der Bremse grundsätzlich nur höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Mietpreisbremse gilt in Rheinland-Pfalz in fünf Städten: Mainz, Trier, Ludwigshafen, Speyer und Landau in der Pfalz.

Wo gilt die Mietpreisbremse in Hessen?

Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden (Taunus), Bad Vilbel, Bischofsheim, Darmstadt, Dreieich, Egelsbach, Eschborn, Flörsheim am Main, Frankfurt am Main, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Hattersheim am Main, Heusenstamm, Hofheim (Taunus), Kassel, Kelkheim (Taunus), Kelsterbach, Kiedrich, Langen, Marburg, Mörfelden- …

In welchen bayerischen Städten gilt die Mietpreisbremse?

Bayern

In diesen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse in Bayern:
München Murnau a.Staffelsee Nassenfels
Neuburg a.d.Donau Neufahrn b.Freising Neuried
Neu-Ulm Nürnberg Oberammergau
Oberschleißheim Odelzhausen Olching

Wo gilt die Kappungsgrenze?

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen (aber nie höher als die ortsübliche Vergleichsmiete). In Gebieten (Städten), in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, gilt eine Kappungsgrenze von 15 Prozent.

Was kostet ein Quadratmeter Wohnung in Hamburg?

Der Durchschnitts-Quadratmeter kostet in Hamburg nun knapp 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 5.700 Euro für Eigentumswohnungen.

Wann ist Mieterhöhung möglich?

Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.

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