FAQ

Was ist Online-Mahnantrag?

Was ist Online-Mahnantrag?

Online-Mahnantrag.de ist das interaktive Antragsformular für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und somit Ihr Einstieg in das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren.

Wie beantrage ich einen Mahnbescheid online?

Wollen Sie den Mahnantrag direkt online als Barcodeantrag oder – sofern eine Signaturkarte vorliegt – als online übermittelte Datei stellen, können Sie dies über das Mahnportal der Bundesländer tun: www.online-mahnantrag.de. Hier finden Sie auch eine Anleitung, die Ihnen beim Ausfüllen des Mahnbescheids hilft.

Wie hoch sind die Gebühren für einen Mahnbescheid?

Gerichtskosten für einen Mahnbescheid online

Gegenstandswert Gerichtskosten
1.000,01 € bis 39,00 €
1.500,01 € bis 49,00 €
2.000,01 € bis 59,50 €
3.000,01 € bis 70,00 €

Was kostet ein Online Mahnbescheid?

Der Antrag auf Mahnbescheid kostet die Mindestgebühr von 32 Euro. Mit Eingang des Antrags bei Gericht werden darüber hinaus gesetzlich festgelegte Gerichtskosten fällig, die sich nach dem Streitwert richten.

Was bringt ein Mahnbescheid?

Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Dabei wird nicht geprüft, ob die Geldforderung zu Recht besteht. Es erfolgt weder eine mündliche Verhandlung oder Beweiserhebung.

Wie schreibe ich einen Widerspruch gegen Mahnbescheid?

Der Antragsgegner hat nach Zustellung des Mahnbescheid zwei Wochen lang Zeit, entweder die Forderung zu begleichen oder Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich auch ohne den amtlichen Vordruck eingelegt werden.

Was tun bei Widerspruch?

Wenn Sie Ihren Widerspruch mit der Post schicken, sollten Sie dies per Einschreiben tun. Falls Sie Ihr Widerspruchsschreiben persönlich bei der Behörde abgeben, lassen Sie sich den Empfang bestätigen. Bei einem zur Niederschrift der Behörde eingelegten Widerspruch lassen Sie sich eine Kopie der Niederschrift geben.

Was ist ein negativer Schufa Eintrag?

Die SCHUFA sammelt personenbezogene Daten von Verbrauchern, um Unternehmen und Gläubiger aller Art vor Zahlungsausfällen ihrer Kunden zu schützen. Ein negativer Eintrag bei der SCHUFA entsteht, wenn offenen Forderungen nicht nachgekommen wird und es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt.

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