Was sind Mittel und großgaragen?
Mittelgaragen haben eine Nutzfläche über 100 bis 1.000 m2. Großgaragen haben eine Nutzfläche über 1.000 m2. Tragende Wände und Decken innerhalb von Garagen sowie raumabschließende Wände und Decken zwischen Garagen und anders genutzten Räumen oder Gebäudeteilen müssen feuerbeständig sein.
Was bedeutet Garagenverordnung?
Die Garagenverordnung enthält bau- und betriebstechnische Bestimmungen für den Bau einer Garage. Jedes Bundesland hat seine eigene Garagenverordnung. Ob für den Bau einer Garage eine Baugenehmigung nötig ist, steht ebenfalls in der Garagenverordnung.
Was sind Kleingaragen?
Kleingaragen sind Garagen mit einer Nutzfläche bis 100 m².
Was darf in eine Garage Bayern?
Das ist erlaubt: Zubehör wie Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel dürfen in einer Garage gelagert werden. Nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter können darin zudem Motorräder, Moped oder Fahrräder parken.
Sind großgaragen Sonderbauten?
Ein Gebäude kann immer nur insgesamt als Sonderbau eingestuft werden. Ist im Untergeschoss eine Großgarage (> 1.000 m²) vorhanden, die baulich mit den oberen Stockwerken verbunden ist (z. über einen Zugang zum Treppenraum oder einen Aufzug), wird das ganze Gebäude zum Sonderbau.
Ist ein Parkhaus ein Gebäude?
Ein Parkhaus ist ein meist mehrstöckiges Gebäude, in dem sich Stellplätze für Pkw oder Motorräder und seltener für Lkw oder Fahrräder befinden.
Wie groß ist ein Parkhaus?
Wenn die Stellplätze rechtwinklig zur Fahrgasse angeordnet sind, haben sie im Standard meist eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m, die Fahrgasse eine Breite von 6,00 m. Die lichte Weite bei einem Parkhaus ohne Zwischenstutzen beträgt folglich 16,00 m.
Was ist eine geschlossene Garage?
Offene Garagen sind auch Stellplätze mit Schutzdächern ( überdachte Stellplätze). (4) Geschlossene Garagen sind Garagen, die die Voraussetzungen nach den Absätzen 2 und 3 nicht erfüllen. (5) Oberirdische Garagen sind Garagen, deren Fußböden im Mittel nicht mehr als 1,30 m unter der Geländeoberfläche liegen.
Welche Brandschutzklasse für Garage?
Brandschutzanforderungen für Fertiggaragen (nach Bauart) Betonfertiggaragen benötigen keinen zusätzlichen Brandschutz, da Beton materialbedingt bereits die Feuerschutzklasse F 30 erfüllt. Bei Garagen in Holzständerbauweise wird das Holzständerwerk der angrenzenden Garagenwand mit Feuerschutzplatten F 30 beplankt.
Ist eine Garage ein Raum mit erhöhter Brandgefahr?
“ „Räume mit erhöhter Brandgefahr, wie Räume, in denen mit offenem Feuer oder brennbaren Flüssigkeiten umgegangen wird, Laboratorien, Werkstätten, Desinfektionsräume, Filmarchive oder Lagerräume für Medikamente oder brennbare Flüssigkeiten …“
Was sind anders genutzte Räume?
„Anders genutzte Räume“ sind zum Beispiel Lagerräume, Technikräume oder Archive. Innerhalb einer üblichen Büronutzung bestehende Kopier- und Druckerräume, Vorratsräume, Ablagen etc.