Was versteht man unter Briefgeheimnis?
Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis schützt schriftliche Nachrichten, Nachrichten über das Internet oder über das Telefon. Auch der Inhalt von Paketen und Päckchen ist geschützt. In Artikel 10 des Grundgesetzes steht: (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Was ist mit Briefgeheimnis gemeint?
Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Briefen schützt.
Was ist der Unterschied zwischen Postgeheimnis und Briefgeheimnis?
Das Brief- und Postgeheimnis ist in Art. 10 GG grundrechtlich geschützt: Das Briefgeheimnis schützt den brieflichen Verkehr gegen eine Kenntnisnahme des Staates vom Inhalt der Briefe. Das Postgeheimnis gewährleistet den Schutz für den durch die Post vermittelten Verkehr gegenüber dem Staat.
Was schützt das Postgeheimnis?
Das Brief- und Postgeheimnis schützt alles, was mit der Post verschickt wird: Zum Beispiel: Briefe, Pakete und Postkarten. und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Wann greift das Briefgeheimnis?
Wann wird das Briefgeheimnis verletzt? Eine Verletzung des Briefgeheimnisses liegt immer dann vor, wenn unbefugt ein verschlossenes Schriftstück oder ein verschlossener Brief geöffnet werden, wenn diese nicht für die eigene Kenntnis bestimmt waren.
Wann gilt Briefgeheimnis?
Wann und wofür gilt das Briefgeheimnis? Postsendungen, die an einen bestimmten Adressaten gerichtet sind, dürfen andere Personen weder öffnen, noch lesen. Nicht nur verschlossene Briefe unterfallen dem Briefgeheimnis, es gilt auch für Postkarten oder Pakete.
Wann wird das Briefgeheimnis verletzt?
Eine Verletzung des Briefgeheimnisses liegt immer dann vor, wenn unbefugt verschlossene Schriftstücke oder Briefe geöffnet werden, soweit diese nicht für die eigene Kenntnis bestimmt waren (Abs. 1 Nr. 1).
Wann gilt das Briefgeheimnis nicht?
Das Briefgeheimnis gilt also nicht nur für verschlossene schriftliche Mitteilungen, sondern auch für Postkarten, Pakete usw. Bei Verstößen gegen das Briefgeheimnis wird man nun nicht mehr wie vor vielen Jahren öffentlich an den Pranger gestellt und ausgepeitscht, sondern laut Art.
Ist das Postgeheimnis ein Grundrecht?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 10. (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Wer unterliegt dem Postgeheimnis?
Das Postgeheimnis schützt vor Kenntnisnahme des Inhalts von Postsendungen seitens des Staates und seiner sowie privater Postdienstleister. Nach Art. 10 Abs. 1 GG ist dieses Grundrecht unverletzlich.
Wann darf ich einen Brief öffnen und wann nicht?
Geregelt ist hierbei, dass alle Briefe, die an die Firma adressiert sind, von dazu befugten Mitarbeitern (Postbevollmächtigte/r, Sekretär/in etc.) geöffnet werden dürfen. Post hingegen, die als persönlich gekennzeichnet ist, darf nur von dem jeweiligen Empfänger geöffnet werden.
Welche Strafe bei Verletzung des Briefgeheimnisses?
Strafgesetzbuch (StGB) § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.