Was kann auf den Mindestlohn angerechnet werden?
Auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen demnach folgende Zulagen:
- Sonn- und Feiertagszuschläge.
- Zulagen für geleistete Überstunden.
- Vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligungen.
- Akkord- oder Leistungsprämien.
- Gefahrenzulagen.
- Schichtzulagen.
Werden Sachbezüge auf den Mindestlohn angerechnet?
Nach Mindestlohngesetz lassen sich Sachbezüge, auf den gesetzlichen Mindestlohnanspruch anrechnen, sofern der Arbeitgeber auch die Privatnutzung erlaubt. Denn solche Leistungen tragen durchaus zum Lebensunterhalt bei. Also ist die Privatnutzung des Dienstwagens grundsätzlich anrechenbar auf den Mindestlohn.
Was zählt nicht zum Mindestlohn?
Die Frage, welche Vergütungsbestandteile zum Mindestlohn zählen, ist im Mindestlohngesetz nicht explizit geregelt. Ein Anspruch auf Mindestlohn wird jedoch nur durch eine entsprechende Regelvergütung erfüllt. Folgende Leistungen sind daher nicht zu berücksichtigen: Trinkgelder (Friseur-, Taxigewerbe etc.)
Was sind alles Lohnbestandteile?
Steuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer
- Reisekostenersatz.
- Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.
- Warengutscheine und Sachbezüge.
- Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten (insbesondere Kindergarten)
- Betriebsveranstaltungen.
- Berufskleidung.
- Fort- und Weiterbildung.
- Belegschafts- oder Personalrabatte.
In welcher Form hat die Zahlung des Mindestlohnes zu erfolgen?
Bei dem Mindestlohn handelt es sich um einen Bruttolohn, der als Geldleistung zu berechnen und auszuzahlen ist. Die Entlohnung im Wege der Gewährung von Sachbezügen, also Leistungen des Arbeitgebers, die dieser als Gegenleistung für die Arbeitsleistung in anderer Form als in Geld erbringt, ist nicht zulässig.
Wird Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn angerechnet?
Grundsätzlich werden Sonderzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, die einmal im Jahr (wie beim Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) oder zweimal im Jahr gezahlt werden (wie beim Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schuldet.
Wann steigt wieder der Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2021 bei 9,50 Euro brutto. Bis zum 1. Juli 2022 wird er in mehreren Schritten auf 10,45 Euro steigen.
Wer unterliegt dem Mindestlohn?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Auszubildende, Praktikanten oder Ehrenamtliche.
Was gehört alles zum Bruttogehalt?
Das Bruttogehalt setzt sich aus dem Lohn des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin sowie den unterschiedlichen sozialpflichtigen Beiträgen zusammen. Die Bezüge, die man direkt ausgezahlt bekommt, bezeichnen wir als Nettolohn.