FAQ

Was ist ein Pflegekind?

Was ist ein Pflegekind?

Pflegekind (Pflegetochter, Pflegesohn, früher auch Ziehtochter, Ziehsohn) bezeichnet ein Kind, das vorübergehend oder auf Dauer von einer anderen volljährigen Person (Pflegemutter/Pflegervater) zur Pflege aufgenommen und betreut wird und bei der Pflegefamilie lebt, statt bei seinen Herkunftseltern.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegeeltern und Adoptiveltern?

Die Adoptiveltern haben sämtliche Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel Sorgerecht und Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Haben die Pflegeeltern kein Sorgerecht für ihr Pflegekind, können sie während der Zeit des Pflegeverhältnisses in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes entscheiden.

Sind Pflegekinder Angehörige?

Von einem Pflegekind spricht man, wenn ein Kind nicht bei seinen leiblichen Eltern, sondern in einer anderen Familie, der sogenannten Pflegefamilie bzw. bei den Pflegeeltern lebt. Zum einen können die erziehungsberechtigten Eltern das Kind selbst in einer Pflegestelle geben.

Wie lange bleibt ein Pflegekind in der Familie?

Die Dauerpflege ist darauf ausgelegt, dass das Pflegekind bis zu seiner Verselbstständigung in der Pflegefamilie bleibt. In der Regel also bis zur Volljährigkeit. Wird ein Kind in Dauerpflege vermittelt, ist ausgeschlossen, dass die leiblichen Eltern sich in absehbarer Zeit wieder angemessen um das Kind kümmern können.

Woher bekommt man ein Pflegekind?

Wer ein Pflegekind aufnehmen will, muss das Jugendamt davon überzeugen können, dass er oder sie für das Kind verantwortlich sein kann. Das sind materielle Aspekte wie genügend Platz und Geld, um für die anvertrauten Kinder zu sorgen. Pflegeeltern müssen gesund und drogenfrei sein.

Welche Vorteile hat eine Adoption?

Doch eine Adoption hat nicht nur steuerliche Folgen. Das „Adoptivkind“ wird vollwertiger Erbe erster Ordnung. Es hat somit auch Anspruch auf einen Pflichtteil. Sind weitere Erben erster Ordnung wie leibliche Kinder vorhanden, reduziert sich deren Pflichtteil, da sich die Quote ändert.

Wer zählt zu den nahen Angehörigen?

* Nahe Angehörige sind: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und der Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner, Kinder …

Sind Pflegekinder immer verhaltensauffällig?

Pflegekinder zeigen häufig komplexe Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten, die auf eine schwere Deprivation hinweisen und aufgrund ihres unspezifischen Charakters teilweise nicht eindeutig klassifizierbar sind oder sich überschneiden.

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