Was kostet ein Erntehelfer?
Mit den ersten schönen Tagen im Frühjahr werden wieder verstärkt saisonale Aushilfskräfte als Erntehelfer in der Landwirtschaft benötigt. Für sie gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn von mittlerweile 9,50 Euro. Dieser ist nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) grundsätzlich als Geldleistung zu zahlen.
Wie werden Erntehelfer bezahlt?
Erntehelfer verdienen für gewöhnlich den Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde. Eine Bezahlung nach Leistung ist beispielsweise bei der Spargel- und Erdbeerernte üblich.
Wie lange dürfen Erntehelfer bleiben?
Saisonarbeitskräfte dürfen in der Landwirtschaft 102 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei arbeiten. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen.
Wie viel verdienen Saisonarbeit?
Wie hoch ist bei Saisonarbeit das Gehalt? Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für saisonale Arbeitskräfte. Aktuell beträgt er 9,60 € (Stand Juli 2021) brutto pro geleistete Arbeitsstunde.
Sind Erntehelfer krankenversichert?
Erntehelfer*innen arbeiten hart, ohne Krankenversicherung und stehen am Schluss ganz ohne Rentenansprüche da.
Wie wird Kost und Logis abgerechnet?
Zu empfehlen ist, dass der vereinbarte Bruttolohn inkl. allfällig erbrachte Kost und Logis (Variante 1) als Gesamtsumme mit der Lohnart Monatslohn erfasst wird. Alternativ kann der vereinbarte Bruttolohn auch aufgeteilt werden in „Barlohn“ und „Naturallohn“.
Was verdient man als erdbeerpflücker?
Als Grund nannte Verbandspräsident Simon Schumacher den höheren Mindestlohn für Feldarbeiter. Tatsächlich hat dieser zum Jahresbeginn angezogen, in der westdeutschen Landwirtschaft liegt er jetzt bei acht Euro, in Ostdeutschland bekommen Erdbeerpflücker nun 7,90 Euro pro Stunde.
Wie lange darf ein Saisonarbeiter arbeiten?
sechs Monate
Grundsätzlich müssen für die Saisonarbeit bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Saisonarbeiter dürfen maximal für sechs Monate pro Kalenderjahr eingestellt werden. Bei Schaustellern ist eine Einstellung für maximal neun Monate möglich.
Wie sind Saisonarbeiter krankenversichert?
Grundsätzlich sind Saisonarbeiter sozialversicherungspflichtig. Sie bleiben aber versicherungsfrei, wenn sie eine kurzfristige Beschäftigung ausüben oder wenn dem Arbeitgeber die Bescheinigung A1 vorliegt. Das bedeutet, der Saisonarbeitnehmer sollte in seinem Heimatland einer Beschäftigung nachgehen.