Wo beantrage ich die Faellung eines Baumes?

Wo beantrage ich die Fällung eines Baumes?

Antrag stellen Eine Baumfällgenehmigung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Das ist in der Regel das Umwelt-, Naturschutz- oder das Ordnungsamt der jeweiligen Kommune.

Welche Gründe für Baumfällgenehmigung?

Gründe der geplanten Baumfällung

  • Abwendung von wesentlichen Beeinträchtigungen wie Lichteinfall oder Verschattung.
  • Beeinträchtigung der Nutzbarkeit durch Lichteinfall oder Verschattung.
  • Beschädigung eines rechtmäßig vorhandenen Bauwerkes durch Wurzelwuchs.
  • Behinderung der wirtschaftlichen Nutzung durch Baum in der Einfahrt.

Welche Bäume dürfen nicht gefällt werden?

Laubbäume: Fällung verboten ab Stammumfang 80 cm. mehrstämmige Laubbäume: keine Fällung, wenn ein Stamm mindestens 50 cm Durchmesser aufweist. Nadelbäume: Fällung verboten ab Stammumfang 100 cm. mehrstämmige Nadelbäume: keine Fällung, wenn ein Stamm mindestens 60 cm Durchmesser aufweist.

Wie bekomme ich eine fällgenehmigung?

Um eine Fällgenehmigung zu erhalten, müssen Sie dort einen schriftlichen Antrag per Formular einreichen. Dieser kostet in der Regel zwischen 25 und 85 Euro. Innerhalb von drei Wochen entscheidet die Behörde dann darüber, ob Sie Ihren Baum fällen dürfen oder nicht.

Was kostet ein Baumfällantrag?

Je nach Kommune kostet die Baumfällgenehmigung zwischen 25 und 100 EUR. Sie erhalten diese in der Regel innerhalb von drei Wochen.

Was ist der Preis für baumfällarbeiten?

Die Kosten für eine Baumfällung setzen sich wie folgt zusammen: Baumfällung: 10 bis 22 €/m, wenn Sie das Holz der Firma überlassen und Äste selber entsorgen; 24-40 €/m falls Sie das Holz selber verwerten möchten. Baumstumpf entfernen: 60-180. Baumwurzel entfernen: 70-150.

Was ist eine fällgenehmigung?

Baumfällgenehmigung. Die Baumfällgenehmigung basiert auf dem § 14 BNatSchG, Bundesnaturschutzgesetz, der besagt, dass die Fällung eines Baumes einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen kann. Spezielle Hinweise hierzu gibt es auch unter „Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“.

Welche Bäume darf man Fällen ohne Genehmigung MV?

Schutz von Einzelbäumen

  • Bäume in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen,
  • Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie,
  • Pappeln im Innenbereich,
  • Bäume innerhalb von Kleingärten, die dem Kleingartenrecht unterliegen,
  • Wald,

Welche Bäume sind geschützt?

Geschützte Bäume Geschützt sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimeter. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, sofern mindestens 2 Einzelstämme einen Umfang von 50 Zentimeter und mehr haben. Gemessen wird grundsätzlich in einer Höhe von 1 Meter ab dem Erdboden.

Wann darf ich einen Baum auf meinem Grundstück fällen?

Dieser besagt, dass das Fällen von Bäumen im Sinne des Bestandsschutzes von wildlebenden Tieren und Pflanzen zwischen dem 1. März und 30. September grundsätzlich verboten ist. Das heißt, auch für dein eigenes Grundstück musst du eine Genehmigung einholen.

Was kostet es einen 20 m hohen Baum zu fällen?

Fast immer lassen sich die Kosten halbieren, sodass Sie für die Fällung am Stück nur noch zwischen 250 und 550 EUR bezahlen müssen. Ist es erforderlich, das Gehölz stückweise zu fällen, belaufen sich die Gesamtkosten für einen 20 Meter hohen Baum dann auf etwa 350 bis 850 EUR.

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