Ist Schmähkritik Meinungsfreiheit?
Unter Schmähkritik ist eine beleidigende Äußerung zu verstehen, welche nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die Schmähkritik gilt als Beleidigung und so kann (muss aber nicht) die Person, die sie äußert, gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) belangt werden.
Was sind ehrverletzende Äußerungen?
Erklärung zum Begriff Widerruf – Ehrverletzende Äußerungen / Beleidigungen. Wenn eine Person durch die Bemerkungen einer anderen in ihrer Ehre verletzt oder ehrenrührig beleidigt worden ist, so hat sie einen zivilrechtlichen Anspruch auf Widerruf dieser Aussage.
Was ist von der Meinungsfreiheit gedeckt?
Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.
Was versteht man unter Schmähkritik?
Die Schmähkritik ist eine Äußerung, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Polemische oder überspitzte Kritik ist hiervon noch nicht erfasst; erforderlich ist vielmehr, dass die Meinungsäußerung in der Herabsetzung der Person besteht.
Was ist eine Tatsachenbehauptung?
Eine Tatsachenbehauptung ist eine Behauptung, mit der etwas als Tatsache dargestellt wird. Der heute allgemeinsprachliche Begriff stammt aus der Rechtssprache. Als Rechtsbegriff dient er zur Unterscheidung bestimmter Äußerungen im Zusammenhang mit Äußerungsdelikten.
Was versteht man unter Beleidigung?
Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person. Eine Kundgabe kann auf vielfältige Weise erfolgen, beispielsweise verbal, schriftlich, bildlich oder gestikulär. Auch eine Beleidigung durch pflichtwidriges Unterlassen ist möglich.
Wann liegt eine Ehrverletzung vor?
Eine Üble Nachrede begeht derjenige, der gegenüber Dritten über eine andere konkrete Person eine ehrverletzende Tatsache behauptet oder verbreitet, die nicht erweislich wahr und geeignet ist, die Person verächtlich zu machen bzw. in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Was gilt als Ehrverletzung?
Äusserungen, die geeignet sind, den Ruf einer Person zu schädigen, sind ehrverletzend und damit grundsätzlich strafbar. Denn wer ohne Zustimmung der anderen Person ein Gespräch aufzeichnet, macht sich strafbar.
Was ist von Meinungsfreiheit gedeckt?
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Was ist durch die Meinungsfreiheit geschützt?
1 GG gewährleistet das Äußern und das Verbreiten einer Meinung in Wort, Schrift und Bild. Die Begriffe Wort, Schrift und Bild sind jeweils weit auszulegen. Geschützt ist daher jede Form der Meinungskundgabe, soweit sie sich auf eine geistige Auseinandersetzung beschränkt.
Was ist eine Formalbeleidigung?
Von einer Formalbeleidigung spricht man, wenn sich die Beleidigung nicht erst aus dem Inhalt der Äußerung ergibt (“Sie sind nicht in der Lage die einfachsten Anforderungen zu erfüllen”) sondern aus deren Form oder den äußeren Umständen der Äußerung.
Was sind unwahre Tatsachen?
Ist eine Tatsache bereits bewiesen unwahr, so muss der Betroffene die Aussage in der Regel nicht hinnehmen. Ist die Unwahrheit der Tatsache hingegen noch nicht bewiesen, so muss der Äußernde belegen und beweisen, dass er die Wahrheit gesagt hat. Kann er das nicht, gilt die Äußerung als unwahr.