Wann bekomme ich mein unbefristeten Aufenthalt?
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Wie bekomme ich einen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis?
Grundlegende Voraussetzungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
- Seit 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis.
- Gesicherter Lebensunterhalt.
- Rentenbeiträge.
- Grundsätzliche Straffreiheit.
- Beschäftigungserlaubnis.
- Ausreichende Deutschkenntnisse.
- Integrationskurs.
- Ausreichend großer Wohnraum.
Was kostet Aufenthalt Verlängerung?
Diese müssen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache bezahlen. Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Erwachsene können Gebühren in Höhe von 93 Euro bis 96 Euro anfallen. Minderjährige zahlen regulär die Hälfte, also circa 47 Euro beziehungsweise 49 Euro.
Wie viel kostet Visum Verlängerung?
Nach der Aufenthaltsverordnung sind für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis von 85 Euro bis zu 200 Euro vorgesehen (§ 44 AufenthV). bei Verlängerung bis zu einem Jahr 30 Euro, Erteilung von über einem Jahr 60 Euro, bei Verlängerung bis zu einem Jahr 30 Euro.
Was brauche ich für unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Erforderliche Unterlagen
- Gültiges Reisedokument ( z.B. Reisepass)
- Eventuell: Geburtsurkunde oder eine entsprechende Urkunde.
- Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm )
Kann man mit A2 unbefristet werden?
Nach fünf Jahren kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn unter anderem der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist und hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen (Niveau A2). Die Zeit des Asylverfahrens wird in beiden Fällen eingerechnet.
Was brauche ich um mein Aufenthalt zu verlängern?
Haben Sie einen befristeten Aufenthaltstitel, benötigen Sie für die Verlängerung in der Regel ein gültiges Passdokument, ein aktuelles biometrisches Passfoto, Nachweise über Ihren gesicherten Lebensunterhalt, eine Wohnbescheinigung des Vermieters, einen Nachweis über Krankenversicherungsschutz und ggf.