Wie viel ist Wochengeld?

Wie viel ist Wochengeld?

Die Höhe des Wochengeldes wird vom Nettoarbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate vor dem Eintritt des Mutterschutzes berechnet. Dieser Arbeitsverdienst ist – je nach Ausmaß der gebührenden Sonderzahlungen – um 14 Prozent, um 17 Prozent oder um 21 Prozent zu erhöhen.

Wie lange bekomme ich karenzgeld?

Das Einkommensabhängige KBG begrenzt die Dauer auf das vollendete 12. Lebensmonat, wobei bei Inanspruchnahme beider Elternteile auf den vollendeten 14. Lebensmonat begrenzt wird. Bei dieser Variante werden 80 Prozent des Einkommens als Karenz ausbezahlt, jedoch maximal 66,00 Euro täglich.

Ist das Wochengeld brutto oder netto?

Die Höhe des Wochengeldes ergibt sich aus dem Nettoarbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate vor Eintritt des Versicherungsfalles. Diesem Verdienst werden als Abgeltung für die Sonderzahlungen 14 %, 17 % oder 21 % hinzugerechnet – je nach Ausmaß der Sonderzahlungen.

Wie viel Geld bekommt man in der Mutterschaft?

Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommst Du sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, pro Tag bis zu 13 Euro. Dein Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, so dass Du auch während des Mutterschutzes auf Dein bisheriges Nettogehalt kommst.

Wer hat Anspruch auf Wochengeld?

Wochengeld erhalten Frauen, die vor der Geburt ihres Kindes ein Einkommen hatten, z. B. durch Erwerbstätigkeit, AMS-Leistungen oder Kinderbetreuungsgeld. Das Wochengeld ersetzt das weggefallene Einkommen während des Beschäftigungsverbots im Mutterschutz.

Wann endet meine Karenz?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Karenz bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres (Tag vor dem zweiten Geburtstag) des Kindes, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, mit dem Ende der Schutzfrist nach der Geburt.

Bis wann Kinderbetreuungsgeld beantragen?

Da das Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld nur bis zu 182 Tage rückwirkend geltend gemacht werden können, wird empfohlen, unmittelbar nach der Geburt den Antrag zu stellen, damit keine Bezugszeiten verloren gehen.

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