Wie wird ein Feiertag versteuert?
Ein Feiertagszuschlag für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen bleibt steuerfrei, wenn der Zuschlag 125 Prozent des Grundlohns nicht übersteigt. Ein Sonntagszuschlag bleibt steuerfrei, wenn er 50 Prozent des Grundlohns nicht übersteigt. Für die Steuerbefreiung ist eine zusätzliche Lohnzahlung erforderlich.
Werden leistungszulagen versteuert?
Leistungszulagen werden somit üblicherweise zu bestimmten Anlässen gezahlt. Alle Zulagen sind eine freiwillige Zahlung, die voll versteuert werden muss.
Wird ein Nachtzuschlag versteuert?
Die steuerliche Behandlung der Nachtarbeit Generell sind Nachtzuschläge bis 25 Prozent von der Lohnsteuer befreit. Dies betrifft die Arbeitsstunden zwischen 20 und 6 Uhr.
Wird der feiertagszuschlag versteuert?
Feiertagsarbeit (gesetzliche Feiertage) von 0 Uhr bis 24 Uhr. Ist der Sonntag auch ein Feiertag, können Sie nur den Feiertagszuschlag steuerfrei bekommen. Der Zuschlag für Nachtarbeit in Höhe von 25 Prozent bzw. 40 Prozent ist hingegen zusätzlich zum Sonntags- oder Feiertagszuschlag von der Steuer befreit.
Welche Zuschläge sind steuerpflichtig?
Grundsätzliches. Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Wann wird ein Nachtzuschlag steuerpflichtig?
Der in der Zeit zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr gezahlte Nachtarbeitszuschlag ist generell steuer- und beitragspflichtig. In der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie zwischen 4.00 Uhr und 6.00 Uhr sind 25% steuer- und beitragsfrei und 5% steuer- und beitragspflichtig.
Sind Zuschläge an Feiertagen Pflicht?
Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. Für die an Sonn- oder Feiertagen (tagsüber) geleistete Arbeit ist hingegen gem. § 11 Abs. 3 ArbZG ein Ersatzruhetag zu gewähren.