Wie laeuft das mit der Einigungsstelle?

Wie läuft das mit der Einigungsstelle?

Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Sie tritt zusammen, verhandelt und entscheidet, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber sich nicht einigen können. Die wichtigsten Regelungen über die Einigungsstelle finden sich in § 76 und § 76a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Welche Aufgabe hat im Zusammenhang mit den mitbestimmungsrechten die Einigungsstelle?

Die betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtliche Einigungsstelle ist ein betriebsverfassungsrechtliches Hilfsorgan eigener Art, das dazu dient, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat zu schlichten.

Kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen?

Die Einigungsstelle kann vom Arbeitgeber oder vom Betriebsrat angerufen werden und besteht aus (parteiischen) betrieblichen oder externen Beisitzern sowie dem unparteiischen Vorsitzenden. Dieser ist in der Regel ein Arbeitsrichter. Örtlich findet die Einigungsstelle meist beim Arbeitgeber statt.

Was passiert wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen können?

Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen können, sieht das Betriebsverfassungsgesetz in bestimmten Fällen vor, dass die Einigungsstelle in der jeweiligen Angelegenheit entscheidet (z.B. in § 87 Abs. 2 BetrVG). Man spricht in diesen Fällen von einem erzwingbaren Einigungsstellenverfahren.

Wie wird eine Einigungsstelle gebildet?

Durch eine freiwillige, nicht erzwingbare Betriebsvereinbarung ist nach § 76 Abs. 1 BetrVG die Bildung einer ständigen Einigungsstelle möglich. Die Einigungsstelle ist außerdem ein „Organ der Betriebsverfassung”, das erst gebildet wird, wenn es der Anlass erfordert.

Wie setzt sich die Einigungsstelle eines Betriebs zusammen?

Die Einigungsstelle besteht aus der gleichen Anzahl von Beisitzern jeder der Betriebsparteien (Arbeitgeber und Betriebsrat) und einem unparteiischen Vorsitzenden. Ziel der Einigungsstelle ist es, bei einer Blockade eine Einigung zwischen den Betriebsparteien zu erzielen.

Was ist eine ständige Einigungsstelle?

§ 76 Einigungsstelle Durch Betriebsvereinbarung kann eine ständige Einigungsstelle errichtet werden. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die vom Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt werden, und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Seiten einigen müssen.

Wann wird eine Einigungsstelle tätig?

Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Sie tritt immer dann zusammen, verhandelt und entscheidet, wenn sich der Betriebsrat (bzw. der Personalrat) und der Arbeitgeber bei Streitigkeiten nicht einigen können.

Wann kann man die Einigungsstelle anrufen?

Die Einigungsstelle entscheidet, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich in einer Angelegenheit der echten Mitbestimmung nicht einigen können. Man möge sie einberufen oder anrufen, heißt es oftmals.

Wann kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen?

Arbeitgeber und Betriebsrat können vereinbaren, dass Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen (§ 102 Abs. 6 BetrVG). Bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung einer Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats, so kann die Einigungsstelle entscheiden (vgl.

Welches Organ wird angerufen wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht einigen können?

Als Organ der Betriebsverfassung (§ 76 BetrVG) tritt die Einigungsstelle zusammen, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich in Fragen der Mitbestimmung nicht einigen können und das Gesetz die Einigungsstelle als Schlichtungsorgan vorsieht. Gelingt dies nicht, entscheidet die Einigungsstelle mit Stimmenmehrheit.

Wer entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat?

Die Einigungsstelle ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat.

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