Wer sind die Vertragspartner bei Abschluss eines Tarifvertrages?

Wer sind die Vertragspartner bei Abschluss eines Tarifvertrages?

Tarifverträge werden von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften für einzelne Branchen/Wirtschaftsbereiche abgeschlossen. Tarifverträge können auch von einzelnen Unternehmen und Gewerkschaften jeweils für einzelne Betriebe (sog. Firmentarifverträge) abgeschlossen werden.

Wer sind die Tarifpartner?

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten. Die Tarifvertragsparteien führen Tarifverhandlungen, in denen sie sich auf einen Tarifvertrag einigen.

Welche drei Arten von Tarifverträgen gibt es?

Arten der Tarifverträge

  • Branchen- / Flächentarifverträge.
  • Lohn- und Gehaltstarifverträge / Entgelt-Tarifverträge.
  • Rahmentarifverträge.
  • Manteltarifverträge.
  • Firmentarifverträge.
  • Anschlusstarifverträge.
  • Paralleltarifverträge.
  • Notlagen- oder Sanierungstarifverträge.

Wie kann man Tarifvertrag abschließen?

Während Tarifverträge auf der Arbeitgeberseite sowohl von einem Arbeitgeberverband als auch von einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden können, können auf der Arbeitnehmerseite nur Gewerkschaften Tarifverträge vereinbaren.

Wer ist nicht tariffähig?

Mit anderen Worten: Tariffähig ist, wer Tarifvertragspartei im Sinne des § 2 Abs. Es gibt keine partielle Tariffähigkeit. Um tariffähig zu sein, muss eine Arbeitnehmervereinigung über eine Durchsetzungskraft verfügen, die erwarten lässt, dass sie als Tarifpartner vom sozialen Gegenspieler wahr- und ernstgenommen wird.

Für wen gelten alle anderen Tarifverträge?

Damit ein Tarifvertrag in einem Arbeitsverhältnis gilt, müssen beide Vertragsparteien tarifgebunden sein. In der Regel werden Tarifverträge jedoch auf alle Arbeitnehmer eines Betriebs angewendet, also auch auf solche, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind.

Welche zwei wichtigen Tarifvertragsarten gibt es?

Der Tarifvertrag – Arten und Inhalte von Tarifverträgen

  • Ein Tarifvertrag wird zwischen der Gewerkschaft und dem jeweiligen Arbeitgeberverband geschlossen.
  • Manteltarifvertrag/Rahmentarifvertrag.
  • Flächen- oder Verbandstarifvertrag.
  • Firmen- oder Haustarifvertrag.
  • Branchentarifvertrag.
  • Vergütungstarifvertrag.

Was gehört in einen Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern. Dazu gehören Arbeitsbedingungen wie etwa Löhne, Gehälter, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch.

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