Was ist der Unterschied zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht?

Was ist der Unterschied zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht?

dem Bauplanungsrecht, das sich mit der Planung der Bodennutzung beschäftigt und. dem Bauordnungsrecht, in dem es um die Ausführung bei der Bodennutzung geht; dazu gehören im Wesentlichen sicherheitsrelevante Rechtsaspekte.

Wo steht das Bauplanungsrecht?

Das Bauplanungsrecht betrifft die Bodennutzung, es ist also auf Grundstücke und Flächen bezogen. Die Rechtsgrundla- gen finden sich vor allem im Baugesetzbuch (BauGB) so- wie in der auf der Grundlage von § 9a BauGB erlassenen Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Was ist Planungsrecht?

Planungsrecht ist solches Recht, dessen Charakter nicht – wie bei Rechtsnormen üblich – konditional, sondern final ist. Mit anderen Worten stellt Planungsrecht keine Wenn-dann-Regeln zur Anwendung auf eine unbestimmte Vielzahl von Fällen auf, sondern ist erfolgsorientiert.

Was regelt das Städtebaurecht?

Dem Städtebaurecht kommt die Aufgabe zu, die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit festzulegen und regelt damit die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Das Städtebaurecht regelt dementsprechend die Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke.

Welche Bereiche gehören zum öffentlichen Baurecht?

Beim öffentlichen Baurecht handelt es sich in Deutschland um ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts, das Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens regelt.

Was gehört zum bauordnungsrecht?

Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden. In Deutschland liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Alle Länder haben dementsprechend eigene Bauordnungen erlassen.

Wo ist das bauordnungsrecht geregelt?

Das Bauordnungsrecht in Deutschland ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der deutschen Länder. Es wird von ihnen insbesondere in den Landesbauordnungen geregelt.

Was gehört zum Planungsrecht?

Das Planungsrecht, das im wesentlichem im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt ist, regelt oder schafft die Rechte zur Bebauung der Grundstücke. Kurz gesagt: Es regelt, wo und was gebaut werden darf.

Was ist im Baugesetzbuch geregelt?

Das Baugesetzbuch (BauGB) definiert in seinen 249 Paragraphen die Grundsätze und Verfahrensweisen, die von den Gemeinden bei der Erstellung der so genannten Bauleitpläne einzuhalten sind.

Was wird in der Bauordnung geregelt?

Es befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Die Bauordnungen der Länder enthalten die Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht.

Was ist im Flächennutzungsplan geregelt?

Ein Flächennutzungsplan ist gem. § 1 Absatz 2 BauGB [Baugesetzbuch] ein vorbereitender Bauleitplan eines Stadtgebiets, dessen Regelung sich nach den §§ 5 ff. BauGB richtet. Er ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr.

Welche Vorschrift gehört nicht zum öffentlichen Baurecht?

Die Baugenehmigung wird gemäß § 58 Abs. 3 LBO unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt. Stehen einem baulichen Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, sondern nur solche des privaten Baurechts, z.B. § 909 BGB, entgegen, so darf deswegen die Erteilung einer Baugenehmigung nicht versagt werden.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben