FAQ

Was faellt unter wildschaden?

Was fällt unter wildschaden?

Hat man einen Unfall mit einem Haarwildtier, gilt das als Wildunfall. Der entstandene Schaden wird als Wildschaden bezeichnet. Das gilt auch bei Unfällen mit anderen Nutztieren, wie zum Beispiel Hunden, Katzen, Schafen oder Kühen.

Wer bezahlt den wildschaden?

Nach dem Bundesjagdgesetz muss für Wildschäden die Jagdgenossenschaft zahlen. In solchen Genossenschaften sind alle Grundstückseigentümer einer Gemeinde zusammengeschlossen, die zu einem Jagdbezirk gehören. Aber oft überträgt die Jagdgenossenschaft die Zahlungspflicht auf den Jagdpächter, also den örtlichen Jäger.

Welche Wildarten können Ersatzpflichtigen wildschaden verursachen?

Ersatzpflichtig sind nur Schäden von Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen (§ 29 Abs. 1 Satz 1 BJG). Die Länder können zwar die Ersatzpflicht auf weitere Wildarten ausdehnen (z.

Welcher wildschaden muss ersetzt werden?

Bundesjagdgesetz (BJagdG) normiert. Hiernach hat die Jagdgenossenschaft den durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen verursachten Schaden an einem Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist, zu ersetzen.

Was zahlt die Versicherung bei einem Wildunfall?

Doch wer zahlt bei einem Wildunfall? Wildschäden am eigenen Fahrzeug werden nur von einer Kaskoversicherung, also Teilkasko oder Vollkasko, übernommen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt hierfür nicht auf. Durch den Haftpflichtschutz werden Schäden reguliert, die Dritten durch den Wildunfall entstanden sind.

Wie wird ein wildschaden abgerechnet?

Sowohl Vollkasko als auch Teilkasko tragen die Kosten eines Wildunfalls nur bis zu einem Maximalbetrag. Meist ist das der sogenannte Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Das bedeutet: Die Kfz-Versicherung zahlt nur so viel, wie Ihr Auto unmittelbar vor dem Unfall wert war.

Wer kommt für wildschweinschäden auf?

Bei einem Wildschaden in privaten Gärten sind Jäger oder Jagdgenossenschaften in der Regel nicht zuständig. Sie kommen nur für Wildschäden auf, die in jagdbaren Gebieten entstehen – also im Wald und in einigen Fällen auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Wer kommt für Schaden durch Wildschweine auf?

Üblicherweise übertragen diese dann die Ersatzpflicht bei Wildschäden auf den Jagdpächter. Kommt es zu einem Wildschaden, muss der Pächter dem Eigentümer den vollen Schaden ersetzen, der auf Feldern und im Wald entstanden ist.

Wie wird ein Wildschaden abgerechnet?

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