FAQ

Wie muss die Arbeitszeit erfasst werden?

Wie muss die Arbeitszeit erfasst werden?

Das EuGH-Urteil in einem Satz Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten in einem verlässlichen, objektiven und zugänglichen System vollständig erfassen. Außerdem werden Unternehmen verpflichtet, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ihrer Beschäftigten komplett zu erfassen.

Ist eine Zeiterfassung gesetzlich vorgeschrieben?

Im Arbeitszeitgesetz ist derzeit keine bestimmte Form der Zeiterfassung vorgeschrieben. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber laut § 16 ArbZG verpflichtet, die Zeiten zu erfassen. Allerdings kann er die Zeiterfassung an den Arbeitnehmer delegieren.

Wer muss keine Zeiterfassung machen?

„Das deutsche Recht kennt derzeit keine grundständige Pflicht, die sich an alle Arbeitgeber richtet, die gesamte Arbeitszeit von Beschäftigten aufzuzeichnen.

Wie funktioniert ein Zeiterfassungssystem?

Bei der elektronischen Zeiterfassung werden häufig Zeiterfassungsterminals eingesetzt. Hier erfassen die Mitarbeiter mithilfe einer Hardware, wie z.B. Chipkarte, Transponder oder Fingerprint, Arbeitsbeginn und -ende. Dieser macht Erfassungsmedien, wie die Chipkarte, überflüssig.

Wer muss die Arbeitszeit dokumentieren?

Dass die Liste korrekt ist, hat der Arbeitgeber sicherzustellen. Die Arbeitszeit muss bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages dokumentiert sein, also eine Woche später. Das Dokument verbleibt beim Arbeitgeber und muss bei einer Kontrolle durch den Zoll vorgezeigt werden.

Wie muss ein Stundenzettel aussehen?

Welche Angaben muss ein Stundenzettel enthalen? Es müssen mindestens die Angaben von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit darauf enthalten sein. Wobei die Dauer immer ohne die Pause angegeben wird.

Wer ist zur Zeiterfassung verpflichtet?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Dies hatte 2019 der EuGh klargestellt.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Stundennachweis zu führen?

Laut Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer aufzuzeichnen. In der Praxis überlässt er dies den Mitarbeitern meist selbst, indem er ihnen Stundenzettel zur Verfügung stellt, die auszufüllen und abzugeben sind.

Wer muss Arbeitszeitnachweise führen?

Dazu heißt es im § 16 „Aushang und Arbeitszeitnachweise“: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs.

Wer muss Arbeitsstunden dokumentieren?

Dazu zählen z.B. das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.

Wie funktioniert die elektronische Zeiterfassung?

Die elektronische Zeiterfassung bedient sich stets eines Hardwareterminals, das für die Arbeitszeiterfassung benutzt wird. Mittels eines Erfassungsmediums „stempelt“ sich der Arbeitnehmer ein, wenn er seine Arbeit aufnimmt. Dieses Prinzip funktioniert ähnlich wie die frühere Stechuhr, allerdings um einiges moderner.

Warum elektronische Zeiterfassung?

Durch die elektronische Zeiterfassung können auch Personalkosten eingespart, vor allem in Bezug auf die vielfältigen Aufgaben im Bereich der Zeitwirtschaft. Zudem erhält der Arbeitgeber durch die Zeiterfassung durch Software die Möglichkeit, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu kontrollieren.

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