Was ist ein Hauptmieter und Untermieter?
Nur der Hauptmieter ist in einem Mietvertrag die Vertragspartei des Vermieters. Der Untermieter schließt einen Mietvertrag (Untermiete) mit dem Hauptmieter, sodass es kein Rechtsverhältnis zwischen Untermieter und dem ursprünglichen Vermieter gibt.
Haben Untermieter die gleichen Rechte wie Mieter?
Im Grunde gilt für Untermieter das gleiche wie für jeden Mieter: Einen Anspruch auf teilweise Untervermietung kann man als Mieter dann haben wenn ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht, § 553 BGB. Einen Anspruch auf Untervermietung der ganzen Mietsache gibt es nicht, § 540 BGB.
Wer haftet für Schäden bei Untervermietung?
Grundsätzlich haftet der Mieter für den Untermieter – dies ist in § 540 Abs. 2 BGB geregelt. Dies bedeutet, dass der Vermieter den Mieter wegen Schadensersatzansprüchen für die vom Untermieter verursachten Schäden heranziehen kann.
Kann man als Hauptmieter Untermieter rauswerfen?
Sowohl der Untermieter als auch der Hauptmieter sind berechtigt, einen Untermietvertrag zu kündigen. Will der Untermieter den Mietvertrag auflösen, gilt im Regelfall eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
Welche Rechte hat ein Untermieter ohne Mietvertrag?
Maßgeblich ist dann stets das BGB. Ohne schriftlichen Mietvertrag besteht beispielsweise auch keine Renovierungspflicht für den Mieter beim Auszug. Außerdem ist er nicht verpflichtet, die Nebenkosten zu tragen, wenn dies nicht explizit vertraglich vereinbart wurde.
Was passiert bei illegaler Untervermietung?
Die Untermiete ohne Erlaubnis stellt in der Regel einen Verstoß gegen vertragliche Pflichten dar – denn die Erlaubnis dazu fehlt häufig im Mietvertrag. Erhält der Vermieter davon Kenntnis, sind rechtliche Folgen vorprogrammiert: Nicht nur eine Unterlassungsklage, sondern auch eine Kündigung droht dann den Mietern.
Was habe ich für Rechte als Untermieter?
Zwischen Untermieter und Vermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Endet das Hauptmietverhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter, hat der Vermieter einen direkten Anspruch auf Räumung der Wohnung auch gegen den Untermieter, § 546 Abs. 2 BGB. Eine Kündigung kann und muss er ihm gegenüber nicht aussprechen!
Was versteht man unter Hauptmiete?
Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem Eigentümer oder Fruchtnießer der Liegenschaft, mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses oder bei Mietgegenständen, die im Wohnungseigentum stehen und das können durchaus auch Geschäftsräumlichkeiten sein, mit dem Wohnungseigentümer geschlossen wird.