Ist Briefgeheimnis strafbar?
Strafgesetzbuch (StGB) § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
Was ist der Unterschied zwischen Post und Briefgeheimnis?
Das Briefgeheimnis schützt den brieflichen Verkehr gegen eine Kenntnisnahme des Staates vom Inhalt der Briefe. Das Postgeheimnis gewährleistet den Schutz für den durch die Post vermittelten Verkehr gegenüber dem Staat.
Wo gilt das Briefgeheimnis?
Es umfasst nicht nur Briefe, sondern alle Postsendungen, die von einem / -r Adressat:in an eine:n persönliche:n Empfänger:in gerichtet wurden. Das Briefgeheimnis gilt also nicht nur für verschlossene schriftliche Mitteilungen, sondern auch für Postkarten, Pakete usw.
Ist Tagebuch lesen strafbar?
Der „Klassiker“ strafbarer Neugier ist die Verletzung des Briefgeheimnisses: Nach § 202 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer ohne Erlaubnis einen verschlossenen Brief öffnet. Das Lesen eines Tagebuchs ist nur dann strafbar, wenn dieses ebenfalls verschlossen oder weggesperrt ist.
Was versteht man unter einer Postvollmacht?
Hintergrund. Eine Postvollmacht, ist in der einfachen Form eine schriftliche Übertragung zum Entgegennehmen von gewöhnlichen Postsendungen einer anderen Person (Vollmachtgeber).
In welchem Gesetz ist das Briefgeheimnis geregelt?
Das Briefgeheimnis: privat und geschäftlich Briefe, Postkarten, Pakete, Telegramme: Sie alle fallen unter das Briefgeheimnis, das durch § 10 des Grundgesetzes (GG) geschützt ist. Personen, die verschlossene Briefe oder andere Dokumente öffnen, die nicht für sie bestimmt sind, machen sich strafbar.
Was beinhaltet das Postgeheimnis?
Das Postgeheimnis schützt vor Kenntnisnahme des Inhalts von Postsendungen seitens des Staates und seiner sowie privater Postdienstleister. Nach Art. 10 Abs. 1 GG ist dieses Grundrecht unverletzlich.