Welche Bedeutung hat das Mutterschutzgesetz?
Das deutsche Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Es wurde am 23. Mai 2017 neu gefasst.
Welche Aufgaben hat der Mutterschutz?
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehende, in Klammern: werdende, Mutter und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und …
Wann muss man in Mutterschutz gehen?
Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Der Mutterschutz beginnt, sobald Sie schwanger sind. Er gilt bis nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Für welche Frauen gilt das Mutterschutzgesetz nicht?
Mutterschutz ist nur für schwangere oder stillende Frauen. Daher gibt es zum Beispiel keinen Mutterschutz für Adoptivmütter. Der Mutterschutz ist geregelt im Mutterschutzgesetz (MuSchG): Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium.
Wer fällt nicht unter die Regelungen des Mutterschutzgesetzes?
Rufbereitschaften und vor allem Nachtschichten sind laut Mutterschutzgesetz grundsätzlich nicht erlaubt. Das gilt auch für eine Teilzeitkraft. Mehr als die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit ist im Mutterschutz nicht zulässig. Generell untersagt sind Sonn- und Feiertagsarbeit und Überstunden.
Welchen Schutz bietet der Mutterschutz?
Außerhalb der allgemeinen Schutzfristen sieht das Mutterschutzgesetz zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel Akkord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags- oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsverbote aufgrund eines ärztlichen Attestes vor.
Wie lange vor der Geburt muss ich arbeiten?
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit muss eine schwangere Arbeitnehmerin nicht mehr arbeiten. Ausnahme: In den sechs Wochen vor der Geburt darf sie weiterarbeiten, wenn sie es möchte.
Für welche Personen gilt das Mutterschutzgesetz nicht?
Zuerst ist festzuhalten, dass der Mutterschutz für alle Arbeitnehmerinnen ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft gilt. Dabei sind die Art und der Umfang der Tätigkeit irrelevant. Er gilt also auch für Aushilfskräfte, nebenberufliche Arbeitnehmerinnen und Auszubildende.
Für welche Frauen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes?
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige, weibliche Auszubildende und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Studentinnen.
Wer stellt Mutterschutz aus?
Frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche stellen Frauenarzt oder Hebamme eine Bescheinigung aus, mit dem Schwangere ihr Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen können.