Was versteht man unter Bestandsschutz?
Bestandsschutz bezeichnet im Baurecht das Recht des Eigentümers, eine bauliche Anlage verbunden mit einer bestimmten Nutzung, die ursprünglich legal war oder zumindest formell durch Erteilung einer Baugenehmigung legalisiert wurde, auch dann weiter erhalten und nutzen zu können, wenn die Anlage mit dieser Form der …
Was bedeutet Bestandsschutz am Haus?
Was bedeutet Bestandsschutz? Bestandsschutz versichert dem Eigentümer einer baulichen Substanz übergreifenden Schutz vor späteren Rechtsveränderungen. Dieser Schutz besteht für alle Gebäude und deren Nutzung, die ursprünglich legal oder mit Erteilung einer rechtmäßigen Baugenehmigung errichtet worden sind.
Wann erlischt der Bestandsschutz?
Bestandsschutz für Gebäude gilt in der Regel nur so lange, wie erkennbar bleibt, dass das Gebäude auch genutzt wird. Ist der Bau zusätzlich sichtbar verfallen, kann der Bestandsschutz erlöschen.
Wann genießt ein Gebäude Bestandsschutz?
Einen sogenannten materiellen Bestandsschutz genießt eine bauliche Anlage, wenn es keine Baugenehmigung gibt oder sie abweichend von der Baugenehmigung errichtet worden ist, sie aber über einen nicht unwesentlichen Zeitraum seit der Errichtung hinweg dem öffentlichen Baurecht entsprach und damit genehmigungsfähig war.
Wie bekommt man Bestandsschutz?
Zusammengefasst muss ein Gebäude drei Voraussetzungen erfüllen, um unter den Bestandsschutz zu fallen: legal: Es lag eine Baugenehmigung vor; es handelt sich also nicht um Schwarzbauten. funktional: Das Gebäude kann entsprechend seiner geplanten Funktion genutzt werden. aktiv genutzt: Leerstand wird nicht geschützt.
Hat ein schwarzbau Bestandsschutz?
Schwarzbauten erlangen nicht irgendwann einen automatischen Bestandsschutz – auch dann nicht, wenn sie schon Jahrzehnte alt sind und sich bisher nie jemand an ihnen gestört hat. Auch ein Eintrag im Grundbuch bietet in dieser Hinsicht keinen Schutz.
Kann Baurecht erlöschen?
Die Bauordnungen der meisten Bundesländer sehen das Erlöschen der Baugenehmigung vor, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung mit der Bauausführung begonnen oder wenn die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Damit soll verhindert werden, dass Baugenehmigungen „auf Vorrat“ beantragt werden.
Welche Gebäude werden vom Bestandsschutz erfasst?
Im Prinzip besteht für alle Gebäude Bestandsschutz, welche mit einer gültigen Baugenehmigung errichtet worden und somit als „rechtmäßig“ einzuordnen sind. Auch wenn diese Baugenehmigung zum Zeitpunkt ihres Erteilens rechtswidrig gewesen ist, hat diese Tatsache keinen Einfluss auf den Bestandsschutz.
Wer entscheidet über Bestandsschutz?
OVG NRW entscheidet zum Bestandsschutz von Öffnungen in Brandwänden – CBH Rechtsanwälte.