Wie schnell darf man auf einem Wirtschaftsweg fahren?

Wie schnell darf man auf einem Wirtschaftsweg fahren?

Auf Wirtschafts-, Feld- und Waldwegen ist es erlaubt, mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h zu fahren – da „außerorts“.

Wann darf ich einen landwirtschaftlichen Weg benutzen?

In anderen Rechtsprechungen wird davon gesprochen, dass „das Befahren dem Zweck der Bewirtschaftung im Sinne landwirtschaftlicher Erzeugung tierischer oder pflanzlicher Art dienen muss“. Der landwirtschaftliche Verkehr darf die sonst gesperrte Straße also auch zur bloßen Durchfahrt benutzen (Ce NZV 90 441).

Wer darf Land und forstwirtschaftliche Wege befahren?

Handelt es sich um einen Feldweg, der nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, so ist das Befahren verboten, es sei denn, es dient einem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck. “Normalen” Autofahrern ist das Befahren der Wald- und Feldwege dagegen untersagt, sofern es keine anderweitigen Regelungen gibt.

Was ist ein Wirtschaftsweg?

Wirtschaftswege sind Wege, die ausschließlich der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke dienen. Diese Wege sind zwar öffentliche Einrichtungen aber keine öffentlichen Straßen. Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht.

Wer darf auf landwirtschaftlichen Wegen fahren?

Anlieger sind selbstverständlich alle Personen, die in der Straße (dem Feldweg) leben, sie haben freie Fahrt im Rahmen der Straßenverkehrsordnung. Doch die Rechtsprechung erlaubt es auch weiteren Personen, sich als „Anlieger“ bezeichnen zu dürfen.

Ist ein Feldweg ein öffentlicher Weg?

Für öffent- lich benützbare Wege gilt wie für Gemeindestraßen die StVO. In der Regel übernimmt auch die Gemein- de die Pflege dieser Wege und Straßen, andernfalls ist eine Pflegeregelung zu treffen. Als „Privatstraße“ ausgewiesene Wege werden wie landwirtschaft- liche Forst- und Güterwege behandelt. .

Wer darf einen landwirtschaftlichen Weg benutzen?

Wer darf einen Feldweg befahren?

Wald- und Feldwege gelten nämlich meist als öffentliche Wege. Diese dürfen nur mit ordnungsgemäß zugelassenen Motorrädern befahren werden. Bei einem Verstoß werden ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Wem gehört ein Wirtschaftsweg?

In Nordrhein-Westfalen werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet, sondern bleiben Privatwege, auch wenn sie zwischenzeitlich ins Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind.

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